Impfungen in Apotheken kommen an

Seit Einführung der Grippeschutzimpfungen in Apotheken wächst die Akzeptanz des Angebots. Eine aktuelle Analyse von 11.500 Patienten-Fragebögen aus den Jahren 2020 bis 2023 zeigt, dass die Ergänzung zur ärztlichen Versorgung auch äußerst positiv bewertet wird.

Apothekerin impft

Die Grippeschutzimpfungen in Apotheken werden von Patienten sehr gut angenommen. Forschende verschiedener Universitäten analysierten rund 11.500 Patienten-Fragebögen aus den Jahren 2020 bis 2023. Die Ergebnisse wurden vor kurzem wissenschaftlich publiziert.

Die Auswertung zeigt, dass rund 94 % der Teilnehmenden mit der Impfung in der Apotheke sehr zufrieden sind. Ohne das Impfangebot der Apotheken hätten sich 17 % der befragten Personen gar nicht impfen lassen.

Niedrigschwellendes Angebot

Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, sagt angesichts der Zahlen: „Je mehr Menschen gegen Infektionskrankheiten geimpft sind, desto besser. Das niedrigschwellige Angebot der Apotheken vor Ort erreicht auch Menschen, die sich bislang nicht impfen ließen.“

Für Impfungen in einer Apotheke sprechen aus Sicht der Teilnehmenden die unkomplizierte Erreichbarkeit, das Vertrauen in die Apotheker sowie die flexiblen Öffnungszeiten. „Vieles spricht dafür, dass die Apotheken dazu beitragen können, die Durchimpfungsraten zu verbessern – nicht als Ersatz, sondern als sinnvolle Ergänzung zu ärztlichen Angeboten“, betont Hoffmann.

Influenza und Covid-19

Bislang dürfen Apotheker nur gegen Influenza („Grippe“) und Covid-19 impfen. Die positiven Erfahrungen mit den bisherigen Impfungen zeigen, dass eine Erweiterung auf weitere Infektionskrankheiten sinnvoll sein könnte. „Wir sind weiterhin bereit, gegen weitere Infektionskrankheiten zu impfen, sobald dies politisch gewünscht ist“, sagt Hoffmann. Dazu würde die Apothekerschaft zeitnah Gespräche mit der neuen Bundesregierung führen. „Denn wir wollen uns stärker in die Primärversorgung einbringen und sowohl Patientinnen und Patienten als auch das Gesundheitssystem entlasten“, so Hoffmann.

Strenge Qualifikationsanforderungen

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apotheker berechtigt, Personen ab 18 Jahren gegen Grippe und Personen ab 12 Jahren gegen COVID-19 zu impfen. Voraussetzung für die Durchführung der Schutzimpfungen ist eine ärztliche Schulung, in der die Apotheker die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben. Die Schulung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte mit einer Gesamtstundenzahl von 14 Fortbildungsstunden. Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Schulung muss nachgewiesen werden.

Die Bundesapothekerkammer hat auch für die Durchführung der Impfung umfangreiche Fachmaterialien entwickelt, um die Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Das positive Feedback der Patienten zeigt, dass das Konzept aufgeht und das Potenzial hat, in Zukunft weiter ausgebaut zu werden.

Autor:
Stand:
21.02.2025
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