Lieferengpässe bei Medikamenten bleiben ein drängendes Problem und betreffen häufig Generika und Antibiotika. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat eine Kleine Anfrage zur aktuellen Lage der Arzneimittelversorgung gestellt. Im Fokus stehen die Maßnahmen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG). Zentral ist nun um die Frage, ob die Reformen tatsächlich zur Verbesserung der Versorgungssicherheit beigetragen haben.
Hintergrund der Anfrage ist die anhaltende Sorge um die Verfügbarkeit insbesondere generischer Medikamente. Diese sogenannten Nachahmerpräparate decken rund 80 % des Bedarfs an verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie verursachen aber nur 8 % der Kosten. Der Ausfall einzelner Hersteller kann massive Folgen haben.
Evaluation läuft – Ergebnisse erst Ende 2025
Die nun vorliegende Antwort der Bundesregierung zeigt, dass zwar viele Maßnahmen angelaufen sind, echte Ergebnisse aber noch auf sich warten lassen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass eine umfassende Evaluation des ALBVVG aktuell noch aussteht. Zwei Berichte – einer vom GKV-Spitzenverband, einer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – sollen bis Jahresende 2025 vorgelegt werden. Diese sollen unter anderem klären, wie sich die neuen Rabattvertragsregeln und Lagerpflichten konkret auf die Versorgungslage ausgewirkt haben.
Mehr Anbieter, mehr Lager
Das ALBVVG hatte unter anderem die Vergabepraxis bei Rabattverträgen verändert. Statt Exklusivverträgen mit nur einem Hersteller zu schließen, müssen Krankenkassen nun mehrere Anbieter pro Wirkstoff zulassen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu verringern und Lieferengpässe zu vermeiden. Auch eine Lagerhaltungspflicht für bestimmte Medikamente, darunter Antibiotika, wurde eingeführt.
Laut Bundesregierung haben sich die Lagerbestände durch die neuen Verpflichtungen bereits verbessert, insbesondere bei Kinderarzneimitteln. Ob dies jedoch langfristig zu einer stabileren Versorgung führt, bleibt offen. Auch hier sollen die laufenden Analysen Klarheit bringen.
Frühwarnsystem kommt Ende 2025
Ein zentrales Element des Gesetzes ist ein bundesweites Frühwarnsystem für Lieferengpässe, das derzeit beim BfArM entwickelt wird. Es soll bei versorgungskritischen Arzneimitteln wie Antibiotika helfen, Engpässe frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Eine erste Version ist seit dem zweiten Quartal 2025 verfügbar, eine voll funktionsfähige Version wird für das vierte Quartal erwartet. In einem Pilotprojekt wurde das System bereits mit positiven Ergebnissen eingesetzt, um Antibiotika für Kinder zu überwachen. Künftig soll das System Produktions-, Lager- und Marktdaten automatisiert analysieren und so kritische Entwicklungen frühzeitig erkennen.
Fazit
Das ALBVVG hat einiges von reformierten Rabattverträgen über Lagerpflichten bis hin zur Entwicklung eines Frühwarnsystems in Bewegung gesetzt. Inwieweit diese Maßnahmen nachhaltig wirken, lässt sich derzeit noch nicht belegen.










