Lauterbach gibt Eckpunkte für Strukturreform im Apothekenwesen bekannt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Eckpunkte der geplanten Strukturreform für Apotheken vorgestellt. Ziel soll vor allem die Stärkung ländlicher Apotheken sein. Auch der Fixbetrag soll endlich angepasst werden – allerdings zulasten des prozentualen Zuschlags.

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant „die größte Strukturreform der Apotheken seit 20 Jahren“. Das teilte er dem Handelsblatt am Mittwoch, den 20. Dezember 2023, auf Anfrage mit. An diesem Tag wurden die Eckpunkte der Reform konkretisiert und mit der Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, beraten. Teile der Reformpläne hatte der Bundesgesundheitsminister bereits beim Deutschen Apothekertag (DAT) vorgestellt, jedoch viel Kritik von der Apothekerschaft erhalten, die im November in einem Protestmonat mündete.

Ziel der Reform sei es, nicht nur das Apothekensterben aufzuhalten, sondern insbesondere ländliche Apotheken zu stärken und die Versorgung vor Ort zu verbessern. Ein erster Gesetzesentwurf zur Strukturreform der Apotheken wird Anfang 2024 erwartet.

Kernpunkte der Reform

Die Kernpunkte der Reform umfassen die folgenden Aspekte.

Umverteilung finanzieller Ressourcen

Eine Neugestaltung der finanziellen Strukturen soll Landapotheken begünstigen. Dies beinhaltet unter anderem eine bessere Bezahlung von Nacht- und Notdiensten. So soll die Pauschale von 400 Euro auf 550 Euro erhöht werden. Zudem ist die Förderung von Zweigapotheken geplant.

Einführung der Telepharmazie

Die Reform ermöglicht den Einsatz von Telepharmazie, wodurch in bestimmten Situationen auf die physische Anwesenheit eines approbierten Apothekers verzichtet werden kann. Stattdessen kann ein oder eine PTA (pharmazeutisch-technischer Assistent/in) unter der Fernberatung eines Apothekers agieren. Damit soll der Betrieb mehrerer Apotheken, insbesondere in ländlichen Regionen, erleichtert werden.

Bereits auf dem DAT hatte der Bundesgesundheitsminister ähnliche Pläne vorgestellt. Seitens der Apothekerverbände gab es hierzu viel Kritik. Die Bedenken richteten sich vor allem darauf, dass die Qualität der Arzneimittelversorgung leiden könnte, wenn kein approbierter Apotheker vor Ort ist.

Anpassung der Honorarstruktur

Die Reform sieht weiter eine Erhöhung des Fixbetrags für die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente vor, während der prozentuale Anteil am Preis des Arzneimittels reduziert wird. Dies soll insbesondere Landapotheken zugutekommen.

Derzeit liegt der Fixbetrag bei 8,35 Euro pro Arzneimittelpackung plus 3% des Arzneimittelpreises. Im Jahr 2025 soll dieser auf 8,54 Euro und im Jahr 2026 auf 8,73 Euro erhöht werden. Des Weiteren sinkt der Kassenabschlag von 2 Euro auf 1,77 Euro. Insgesamt erhielten die Apotheken so 7% mehr pro Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Das ist dennoch deutlich weniger als die 12 Euro Fixbetrag, die die ABDA gefordert hatte.

Im Gegensatz dazu wird der prozentuale Anteil schrittweise von den aktuellen 3% auf 2% im Jahr 2026 sinken. Die dadurch eingesparten 300 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr sollen wiederum in den höheren Fixbetrag fließen.

Stärkung der Land- und Schwächung der Stadtapotheken?

Durch die Erhöhung des Fixbetrags für die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente und die gleichzeitige Reduzierung des prozentualen Anteils am Preis des Arzneimittels könnten Landapotheken finanziell entlastet und in ihrer Existenz gesichert werden. Gleichzeitig könnte diese Umverteilung jedoch Herausforderungen für Stadtapotheken mit sich bringen. Insbesondere Apotheken in städtischen Gebieten, die sich auf die Abgabe teurer Medikamente, wie Krebstherapeutika, spezialisiert haben, könnten finanzielle Einbußen erleiden. Diese Veränderung könnte die Rentabilität einiger Stadtapotheken beeinträchtigen und sie dazu zwingen, ihre Geschäftsmodelle anzupassen.

ABDA-Präsidentin zieht gemischtes Fazit

Die ABDA-Präsidentin zog gegenüber dem Handelsblatt ein „gemischtes Fazit“ zu den Reformplänen. Sie sehe, dass die Forderungen der vergangenen Monate gehört wurden. In Bezug auf die wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken zeigten sich erste Kompromisslinien. Dennoch erklärt Overwiening auch, dass man sich dagegen wehren werde, dass Arzneimittelversorgung teilweise ohne Apothekerpräsenz stattfinden könne. Sie fordert zudem eine sofort greifende Anpassung der Vergütung.

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Stand:
22.12.2023
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