Übergangslösung für Engpass-Pauschale

Der DAV hat für die Apotheken zwei Übergangslösungen zur Abrechnung der Lieferengpass-Pauschale erarbeitet. Nach der technischen Umsetzung durch die Softwarehersteller sollen diese zeitnah zur Verfügung stehen.

Abrechnung Apotheke

Am 27. Juli 2023 wurde das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit dürfen Apotheken für den Austausch eines nicht verfügbaren Arzneimittels pauschal 50 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer abrechnen. Bislang fehlt jedoch die technische Umsetzung. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat nun eine Übergangslösung erarbeitet.

Übergangslösungen für Muster-16- und E-Rezepte

Die Umsetzung der neuen Pauschale erfolgt über zwei Wege, die jeweils auf Muster-16- oder E-Rezepte abgestimmt sind. Beide Übergangslösungen erfordern kurzfristige Software-Anpassungen, die derzeit von den Softwarehäusern vorgenommen werden. Diese Anpassungen sind entscheidend, um die neuen Abrechnungsprozesse in den Apotheken zu implementieren.

Muster-16-Rezepte: Anpassung Gesamtbrutto

Bei Muster-16-Rezepten wird die bekannte Nichtverfügbarkeits-PZN verwendet, und die Rezeptbruttosumme wird je nach Anzahl der Positionen auf dem Rezept um 60 Cent, 1,20 Euro oder 1,80 Euro erhöht. Um Komplikationen in den Apotheken-Rechenzentren zu vermeiden, wird lediglich das Gesamtbrutto angepasst.

Der DAV rät den Apotheken derzeit noch davon ab, das Sonderkennzeichen "Lieferengpass" aufzudrucken, da für die Übergangslösung vorgesehen ist, dass die Apotheken-Rechenzentren dieses Sonderkennzeichen automatisch berücksichtigen.

Digitale Lösung für E-Rezepte

Für E-Rezepte wird eine digitale Lösung genutzt. Das Warenwirtschaftssystem der Apotheken fügt im Abgabedatensatz hinter der abgegebenen PZN eine neue Abgabezeile mit dem Sonderkennzeichen "Lieferengpass" und dem Preis von 50 Cent netto plus 10 Cent Umsatzsteuer hinzu.

Dauerhafte Lösung soll folgen

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes, äußerte sich zwar zufrieden über die rasch gefundene Lösung, betonte jedoch, dass die Pauschale von 50 Cent "viel zu niedrig und fernab jeder Kostendeckung kalkuliert" sei. Dennoch sieht er in der Möglichkeit, die Pauschale abzurechnen, einen Fortschritt und betont die Notwendigkeit, weiter an einer dauerhaften Lösung zu arbeiten.

Autor:
Stand:
04.08.2023
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