Die Firma Pohl Boskamp macht in einem Schreiben an Apotheken darauf aufmerksam, dass bestimmte Umverpackungen des Präparates GeloMytol forte (PZN 01479157, 14167086 und 01479163) nicht mehr zulässig sind. Apotheken werden gebeten, ihre Lagerbestände zu prüfen und betroffene Packungen umzutauschen.
OLG Schleswig bemängelt Aufdruck
Der Umtausch der Packungen beruht auf einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig. Auf älteren Versionen der Umverpackung befinden sich Hinweise zu verschiedenen Symptomen, gegen die GeloMyrtol forte wirken soll: „Befreit die Atemwege bei Sinusitis und Bronchitis mit Beschwerden wie Husten, Schnupfen, Druckkopfschmerz“. Dies hat das OLG als unzulässig erklärt. Daher ist Pohl Boskamp nun nach eigener Aussage verpflichtet, die betroffene Ware auszutauschen.
Keine Qualitäts- oder Sicherheitsmängel
Das Unternehmen betont dabei, dass es sich nicht um einen Rückruf aufgrund von Qualitäts- oder Sicherheitsmängeln handelt.
1:1-Austausch betroffener Ware
Pohl Boskamp bietet den Apotheken einen 1:1-Austausch der betroffenen Ware inklusive Abholung an. Das pharmazeutische Unternehmen weist darauf hin, dass die Bearbeitung des Umtauschs wenige Tage in Anspruch nehmen kann. In der Zwischenzeit können sich Apotheken über den Großhandel bevorraten oder ein Direktbestellungsformular mit einem speziellen Angebot nutzen.
Darstellungen im Internet austauschen
Des Weiteren weist Pohl Boskamp darauf hin, dass auch Darstellungen von GeloMyrtol forte im Internet mit der zulässigen Aufmachung ausgetauscht werden müssen.
Aktuelle Abbildungen sowie die Retourenerklärung sind im Apotheken-Serviceportal des Unternehmens zu finden.
Nur noch wenige Packungen in Umlauf
Von der Ware mit unzulässiger Umverpackung sind laut Pohl Boskamp nicht mehr viele Packungen in Umlauf, da diese seit längerer Zeit nicht mehr in den Verkehr gebracht wurden. Daher kann es sein, dass Apotheken nur wenige bis gar keine betroffenen Packungen in ihren Beständen finden.










