Hintergrund
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen neuen Referentenentwurf mit dem Titel „Verordnung zum Anspruch auf zusätzliche Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen Covid-19 (Covid-19-VorsorgeV)“ vorgelegt. Danach haben gesetzlich Versicherte mit einem geschwächten Immunsystem auch nach dem 7. April 2023 Anspruch auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zum Schutz vor Covid-19 [1].
PrEP für Risikopatienten
Die monoklonalen Antikörper sind für Menschen vorgesehen, die aus medizinischen Gründen trotz Covid-19-Impfung keine ausreichende Immunabwehr gegen Covid-19 aufbauen können oder aufgrund von Kontraindikationen nicht geimpft werden dürfen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Coronaverlauf aufweisen. Dazu gehören insbesondere Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, Grunderkrankungen oder einer Beeinträchtigung der Immunantwort aufgrund von immunsuppressiven Therapien, heißt es in dem Entwurf.
Mehrausgaben für die GKV von mindestens 10 Millionen Euro
Durch die Regelung des Corona-PrEP-Versorgungsanspruchs kommen auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich Mehrausgaben von einem niedrigen bis mittleren achtstelligen Betrag zu, so die Schätzung des Ministeriums. Man müsse mit mindestens 10 Millionen Euro rechnen, abhängig von der Anzahl der betroffenen Arzneimittel und deren Einsatzhäufigkeit im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen.









