Hintergrund
Laut einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dürfen Hausarztpraxen Paxlovid® auch weiterhin direkt an ihre Patienten abgeben – ohne jedoch eine Vergütung dafür zu erhalten. Das lehnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ab. Vielmehr solle die Vergütung für Hausärzte in Höhe von 15 Euro pro abgegebener Packung Paxlovid® bis zum 31. Dezember analog zu den Regelungen für den pharmazeutischen Großhandel und den Apotheken fortgesetzt werden, fordert sie in ihrer Stellungnahme zur „Ersten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und der Monoklonalen Antikörper-Verordnung“.
Abermals weist sie darauf hin, dass auch Fachärzte antivirale Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19-Erkrankungen bevorraten und direkt an Patienten abgeben können sollten.
Pharmazeutische Großhändler und Apotheken erhalten Distributionspauschale – Ärzte gehen leer aus
Am 7. April laufen die Verordnungen zur Arzneimittelversorgung und Abgabe von Monoklonalen Antikörpern im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 aus. Damit enden auch die Vergütungsregelungen für Ärztinnen und Ärzte, beteiligte pharmazeutische Großhändler sowie die öffentlichen Apotheken und die Krankenhausapotheken. Während der pharmazeutische Großhandel und die Apotheken bis zum 31. Dezember eine fortgesetzte Distributionspauschale in Höhe von 20 Euro bzw. 30 Euro erhalten, sind für Ärzte bisher keine entsprechenden Übergangsregelungen vorgesehen.









