Die Drogeriekette dm testet aktuell sogenannte „Gesundheitsdienstleistungen“, darunter auch eine KI-gestützte Hautanalyse. Kunden können damit per Foto eine Einschätzung zu Hauttyp und Hautzustand erhalten, inklusive direkter Produktempfehlungen aus dem dm-Sortiment. Ergänzend wird in Kooperation mit dem Anbieter Dermanostic ein „Online-Hautarzt“ beworben, der auch ernste Hauterkrankungen diagnostizieren soll. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) sieht darin jedoch erhebliche Risiken für Patientensicherheit und Versorgung.
Kritik an oberflächlicher Diagnostik
BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski bemängelt, dass selbst harmlose Analysen zu falschen Ergebnissen führen können. In einem Selbsttest erhielt er die Diagnose „trockene Haut“ samt umfangreicher Kaufempfehlungen – eine klassische Verkaufsstrategie, aber keine fachgerechte Dermatologie und in seinem Falle auch eine falsche Diagnose. Besonders kritisch sei die Bewerbung telemedizinischer Leistungen für komplexe Krankheitsbilder wie Hautkrebs. Viele Fälle erforderten zwingend eine persönliche Untersuchung, die in diesem Modell nicht vorgesehen ist.
Gefahr für die Regelversorgung
Nach Einschätzung des BVDD sind rund 30 % der telemedizinischen Fälle behandlungsbedürftig und mindestens zehn Prozent gar nicht für eine Fernbehandlung geeignet. Bleibt der Übergang in die analoge Versorgung ungeklärt, landen Patientinnen und Patienten mit Privatrezepten schließlich in den überlasteten Praxen. Dies verschärft Wartezeiten und führt zu Verunsicherung, anstatt die Versorgung zu verbessern. Der Verband warnt daher vor einer Patientengefährdung durch scheinbar niedrigschwellige Angebote.
Rechtliche und qualitative Zweifel
Auch juristisch steht das Modell auf wackligen Beinen: Ein Gericht untersagte Dermanostic bereits, mit nicht belegbaren Kooperationszahlen zu werben. Zudem klagen Praxen über wachsende Nacharbeiten wie Rezeptänderungen oder Abklärung unklarer Diagnosen. Besonders problematisch ist die Online-Begutachtung von Muttermalen, die bei Verdacht auf ein malignes Melanom eine leitliniengerechte Dermatoskopie erfordert. Fotos allein reichen hier keinesfalls aus, um den fachärztlichen Standard zu erfüllen.
BVDD fordert klare Patientensteuerung
Der BVDD sieht in den dm-Angeboten einen Anreiz zu unkontrollierten Untersuchungen außerhalb des GKV-Systems. Das überlastet nicht nur dermatologische Praxen, sondern untergräbt auch notwendige Steuerungsmechanismen im Gesundheitssystem. In Zeiten knapper Ressourcen müsse die Versorgung ernsthaft Erkrankter Vorrang haben. Digitale Innovationen sind willkommen – aber nur, wenn sie in eine verantwortungsvolle Patientenführung und fachärztliche Standards eingebettet sind.








