Hautärzte haben selten mit Kopfläusen zu tun, aber es ist hilfreich, Fakten darüber bereitzuhalten – zum Beispiel um besorgte Eltern zu beruhigen.
Auch bei der Diagnostik gibt es Fallstricke: So genügt beispielsweise der Nachweis von Nissen noch nicht, um die Pediculosis capitis zu verifizieren. Diese ovalen weißlichen Gebilde kleben an den Haaren, sind jedoch nicht direkt Eier der Läuse, sondern nur die leeren Eihüllen. Die mit Eiern gefüllten Nissen kleben dicht über der Kopfhaut und fallen wegen ihrer bräunlichen Färbung kaum auf. Zur Diagnosesicherung sollte nach den lebenden 2,1–3,3 mm großen Kopfläusen gesucht werden. Dafür wird ein spezieller Läusekamm systematisch durch das angefeuchtete Haar gezogen.
Klinisch manifestieren sich die Stiche der Kopfläuse als rote urtikarielle Papeln, die einen starken Juckreiz auslösen und zu einem Kratzeffekt führen. Es kann zu bakteriellen Superinfektionen in Form eines Ekzems oder zu regionalen Lymphknotenschwellungen kommen. In unseren Breiten übertragen die Läuse aber keine weiteren Erkrankungen auf Menschen.
Läuse krabbeln, aber springen nicht
Läuse sind keine Flöhe – sie können nicht springen. Sie haben drei Beinpaare mit klauenartigen Fortsätzen, mit denen sie sich gut an den Haaren festhalten und fortbewegen können. Die Übertragung erfolgt von Haar zu Haar, wenn beispielsweise Kinder die Köpfe zusammenstecken. Durch Mützentausch oder gemeinsam benutzte Bürsten wird eine Laus eher selten weitergegeben.
Meldepflicht liegt bei Schulleitern
Dennoch können sich Läuse sehr schnell ausbreiten und eine regelrechte Epidemie auslösen – das betrifft vor allem Institutionen mit Kindern wie Kindergärten oder Schulen. Es besteht in Deutschland keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht für Kopflausbefall. Trotzdem: Gemäß Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) sind Erziehungsberechtigte verpflichtet den Kopflausbefall den Leitern von Gemeinschaftseinrichtungen zu melden – auch nach dessen Behandlung. Die Institution muss ihrerseits den Kopflausbefall dem Gesundheitsamt melden.
Heißes Föhnen beseitigt keine Läuse
Hausmittel wie Haarewaschen mit Essigwasser oder heißes Föhnen sind wirkungslos beim Kampf gegen die Läuse, so das RKI.
Zur Behandlung von Kopfläusen empfiehlt das RKI eine Kombination aus chemischen und physikalischen Methoden. Wichtig ist, dass nach der Erstbehandlung eine Wiederholungsbehandlung an Tag 9 oder 10 folgt. Denn nicht alle Eier können durch pedikulozide Substanzen abgetötet werden, sodass bis zu Tag 8 der Behandlung erneut Larven schlüpfen, sich entwickeln und neue Eier ablegen können.
Empfohlenes Behandlungsschema des RKI
Der aktualisierte Ratgeber sieht für die Behandlung ein detailliertes Schema vor, das im Gegensatz zur älteren Version auch die ersten 2 Wochen nach der Wiederholungsbehandlung sowie mehrere Kontrolluntersuchungen durch nasses Auskämmen vorsieht.
- Tag 1: Behandlung mit einem Kopflausmittel, Auskämmen mit einem Läusekamm nach dem Auswaschen.
- Tag 2: Auskämmen der nassen Haare zur Kontrolle des Behandlungserfolgs.
- Tag 5: Nasses Auskämmen, um nachgeschlüpfte Larven aufzuspüren.
- Tag 8,9 oder 10: Wiederholungsbehandlung mit einem Kopflausmittel (Abtötung nachgeschlüpfter Larven), anschließendes nasses Auskämmen.
- Tag nach der Wiederholungsbehandlung: Auskämmen der nassen Haare.
- Tag 13: Auskämmen der nassen Haare zur Kontrolle.
- Tag 17: Auskämmen der nassen Haare zur Kontrolle.
- Woche 1 und 2 danach: Nasses Auskämmen zur Kontrolle des Behandlungserfolgs.
Resistenzen gegen Pyrethoid
Anders als bisher macht das RKI in seiner neuen Ratgeberversion darauf aufmerksam, dass in vielen europäischen Ländern Resistenzen gegen Pyrethroid-basierten Mittel nachgewiesen wurden. Daher sei der Behandlungserfolg bei Behandlungen mit Pyrethoid-haltigen Kopflausmitteln besonders engmaschig zu kontrollieren. Lindan ist seit 2008 nicht mehr als Antiparasitikum in Medikamenten zugelassen.








