Digitalbeirat: Neues Beratungsgremium für die gematik

Der neue Digitalbeirat soll die gematik in Fragen zu Datenschutz, Datensicherheit und der Nutzerfreundlichkeit der Telematikinfrastruktur beraten. An der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten Zusammensetzung übte der Deutsche Apothekerverband Kritik.

Konferenz

Als neues Gremium für Datensicherheit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit wurde ein Digitalbeirat für die gematik gegründet. Das Gremium soll die Nationale Agentur für Digitale Medizin in Fragen zu Datenschutz, Datensicherheit und der Nutzerfreundlichkeit der Telematikinfrastruktur (TI) beraten.

Beratung gemäß dem Digital-Gesetz

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte mit seiner Stimmenmehrheit die Zusammensetzung des Digitalbeirats beschlossen. Das Gremium soll gemäß dem Digital-Gesetz (DigiG) insbesondere die Balance zwischen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen sicherstellen und zum Umgang mit medizinischen Daten für Versorgung und Forschung sowie ethischen Fragestellungen beraten.

Gemischte Zusammensetzung

Der Digitalbeirat ist mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie weiteren renommierten Expertinnen und Experten aus Medizin und Ethik besetzt. Patienten- und Forschungsvertreterinnen und -vertreter vervollständigen das Gremium. Dadurch soll eine umfassende Perspektive auf die Themen Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit sichergestellt sein.

Digitalisierung vorantreiben

„Mit dem Digitalbeirat gehen wir einen wichtigen Schritt Richtung digitaler Transformation des Gesundheitswesens“, sagte Dr. Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung „Digitalisierung und Innovation“ im BMG. Das Gremium soll dazu beitragen, die Anforderungen von Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit in Einklang zu bringen. Dank der durchmischten Besetzung werden alle relevanten Perspektiven berücksichtigt. Das soll fundierte Entscheidungen bei der Produktgestaltung der gematik ermöglichen.

Strategische Beratung

„Der Digitalbeirat bringt Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen zusammen und wird uns strategisch beratend zur Seite stehen“, fasste Holm Diening, Chief Security Officer bei der gematik, zusammen. Er bezeichnete es als einen großen Gewinn, dass das neue Gremium vielfältige Perspektiven einbringe. „Die Empfehlungen des Digitalbeirats werden ein richtungsweisender Anker für die Weiterentwicklung der TI sein“, erklärte Diening.

Kritik zur Besetzung

Weniger erfreut zeigte sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) über die Besetzung. Er lehnte die Entscheidung des BMGs ab, den Digitalbeirat ohne vorherige Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern und ohne Transparenz bei den Auswahlkriterien zu berufen. Das BMG hatte das Gremium mit seiner 51-prozentigen Mehrheit in der Gesellschafterversammlung durchgesetzt.

Anke Rüdinger, stellvertretende DAV-Vorsitzende, kritisierte: „Das robuste und respektlose Vorgehen des Ministeriums zeugt von einem tiefen Misstrauen in die Selbstverwaltung von Kostenträgern und Leistungserbringern.“ Es entstehe der Eindruck, dass das BMG Gesellschafter zweiter Klasse schaffen möchte. „Der DAV, aber auch die Vertretungen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser werden in der Gesellschafterversammlung immer häufiger ignoriert“, so Rüdinger. Außer dem BMG sei keiner der Gesellschafter in die Auswahl der Mitglieder für den Digitalbeirat eingebunden gewesen.

DAV-Vorschlag abgelehnt

Der DAV und andere Gesellschafter hatten vorgeschlagen, den Digitalbeirat gemäß Digitalgesetz mit Pflichtmitgliedern aus den Datenschutzbehörden BSI und BfDI zu besetzen. Es sollte ein gemeinsames, transparentes Auswahlverfahren für weitere Mitglieder erfolgen. Das wurde jedoch vom BMG abgelehnt.

Rüdinger sagte: „Der DAV wird nun sehr kritisch beobachten, ob und wie das neue Gremium tatsächlich einen Mehrwert liefert und sich in seinem Wirken nicht nur mit den Aufgaben des bisherigen Beirats überschneidet.“ Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) soll die gesetzliche Festlegung der Gesellschafterverhältnisse in § 310 Absatz 2 SGB weiter zugunsten des Bundes ausgebaut werden.

Autor:
Stand:
20.06.2024
Quelle:
  1. ABDA, Pressemitteilung: Digitalbeirat der gematik: DAV distanziert sich von BMG, 13.06.2024
  2. gematik GmbH, Pressemitteilung: Berufung des Digitalbeirats als neues Gremium für Datensicherheit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit, 13.06.2024
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