Übersicht der TI-Anwendungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur, ihrem Nutzen und dem aktuellen Entwicklungsstand.

TI

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für sektorübergreifende digitale Gesundheitsanwendungen in Deutschland, die die medizinische Versorgung verbessern sollen. Der Ausbau und die Weiterentwicklung der TI ist Aufgabe der gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin.

Die gematik definiert verbindliche Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI. Ziel ist dabei, laut der Agentur, die TI als zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich zu gestalten. „[Die gematik] ist Kompetenzzentrum und Koordinierungsstelle für Interoperabilität und versteht sich dabei nicht nur als Prüferin und Standardgeberin, sondern auch als Vermittlerin, Moderatorin und Beraterin“, heißt es auf der Webseite.

TI 2.0

Da die Entwicklung der TI bereits im Jahr 2005 begann, entsprechen die technologischen Grundlagen nicht den aktuellen Anforderungen. Daher plant die gematik bis 2025 die schrittweise Modernisierung der TI, die "TI 2.0". Der Fokus liegt hierbei auf der Nutzerfreundlichkeit. Ziel ist es insbesondere die Anwendungen durch Zugangsschnittstellen im Internet universell erreichbar zu machen. Auch soll die betriebliche Komplexität verringert werden, beispielsweise durch eine Alternative zu Einbox-Konnektoren, die derzeit jeder dienstleistende Nutzer benötigt. Zudem ist eine Steigerung der Sicherheit der Anwendungen sowie eine Verbesserung der Interoperabilität geplant. 

TI-Grundausstattung

Zur Grundausstattung der Telematik-Infrastruktur für Arztpraxen und Apotheken gehören:

  • Elektronischer Heilberufsausweis (HBA)
  • Institutionskarte (SMC-B Karte)
  • Konnektor
  • E-Health-Kartenterminals
  • Scanner
  • Aktuelle Software (Praxisverwalungs- bzw. Apothekenverwaltungssystem)

Heilberufsausweis (HBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (HBA) ist eine personenbezogene Smartcard, die zur Authentifizierung verschiedener Leistungserbringer innerhalb der TI dient. Der HBA wird an Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker ausgegeben. Er wird u. a. zur Ausstellung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) benötigt und ermöglicht den Zugriff auf Daten medizinischer TI-Anwendungen. Der HBA wird außerdem zur Beantragung der Institutionskarte benötigt.

Institutionskarte (SMC-B)

Die Institutionskarte (Security Module Card Typ B; SMC-B) ist der elektronische Ausweis für medizinische Einrichtungen. Sie dient entsprechend der Authentifizierung einer Praxis oder Apotheke innerhalb der TI und wird beispielsweise für die Einrichtung des Konnektors benötigt.

Konnektor

Der Konnektor ist ein sicherer Router, der die IT-Systeme eines Leistungserbringers mit der Telematikinfrastruktur verbindet. Darüber hinaus ermöglicht der Konnektor Primärsystemen den sicheren Zugriff auf diverse Smartcards der TI über netzwerkfähige E-Health-Kartenterminals.

Begrenzte Laufzeit der TI-Komponenten

HBA, Institutionskarte und Konnektor haben aus Sicherheitsgründen eine begrenzte Laufzeit. Die Smartcards müssen daher nach fünf Jahren neu beantragt werden. Konnektoren müssen ausgetauscht werden oder ein entsprechendes Softwareupdate erhalten.

Anwendungen der TI

Die folgenden Anwendungen sind Teil der TI.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Mit dem elektronischen Rezept können Ärzte ihren Patienten die Verordnungen digital über die TI und per App bereitstellen. Alternativ ist auch ein Papierausdruck mit Data-Matrix-Code möglich, falls z. B. technische Probleme bestehen. Das E-Rezept soll die Papierverordnung stufenweise ersetzen. Seit Dezember 2021 läuft die bundesweite Testphase. Derzeit sind folgende elektronische Verordnungen für gesetzlich Versicherte möglich.

  • Fertigarzneimittel mit PZN
  • Wirkstoffverordnung
  • Rezepturen
  • Freitextverordnung

Kurzfristig ist außerdem die Einbindung Privatversicherter geplant, sowie die Umsetzung von Mehrfachverordnungen und Direktzuweisungen von Verordnungen für Zytostatika. Zudem soll das Einlösen von E-Rezepten mit der elektronischen Gesundheitskarte und ohne Anmeldung in der App zeitnah umgesetzt werden. Mittelfristig ist die digitale Verordnung von Betäubungsmittel- und T-Rezepten sowie digitalen Gesundheitsanwendungen geplant. Langfristig soll der Nutzerkreis auf weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erweitert werden, dazu zählen die häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege, Sozitherapien, Heil- und Hilfsmittel. Genaueres zum Zeitplan finden Sie hier.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 1. Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA), die sie freiwillig und kostenlos nutzen können. Auf der ePA können gesundheitsbezogene Daten und Dokumente hinterlegen werden und über eine App der jeweiligen Krankenkasse individuell einem Arzt, Apotheker, Zahnarzt oder Psychotherapeuten zur Verfügung gestellt werden. Dadurch erhalten alle an der Gesundheitsversorgung des Patienten beteiligten Parteien einen detaillierten Überblick über die Versorgung und können ihre Therapieentscheidung entsprechend anpassen.

Für den Zugriff auf die ePA benötigen die Leistungserbringer eine TI-Anbindung und die folgenden technischen Voraussetzungen.

  • PTV4-Konnektor
  • eHealth-Kartenterminal
  • SMC-B Institutionskarte
  • Elektronischer Heilberufsausweis (HBA)

Die ePA ist mit weiteren Fachanwendungen der TI verknüpft. Dazu zählen der elektronische Medikationsplan sowie der Notfalldatensatz. Geplant sind außerdem Inhalte wie der elektronische Arztbrief, Impfausweis, Mutterpass, das elektronische Kinderuntersuchungsheft, Zahnbonusheft, elektronische Disease-Management-Programme (eDMP), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und eine Anbindung an die Organspendeerklärung. Zudem sollen Patienten über die ePA freiwillig Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zur Verfügung stellen können. Die ePA soll weiterhin an das nationale Gesundheitsportal gesundbund.de angebunden werden.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Der elektronische Medikationsplan (eMP) enthält alle Arzneimittel, die ein Patient aktuell angewendet sowie Informationen zur Vermeidung von Wechselwirkungen, wie Allergien. Die Vorlage entspricht dabei den Vorgaben zum bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Der eMP kann auf Wunsch des Patienten beispielsweise von seinem Hausarzt in dessen Primärsystem erstellt und auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Er ist mit einer PIN geschützt, die allerdings auch deaktiviert werden kann. In einer zweiten Stufe soll die Nutzung des eMP innerhalb der TI als eigenständige Online-Anwendung ermöglicht werden.

Notfalldatenmanagement (NDM)

Auf der elektronischen Gesundheitskarte können die Patienten notfallrelevante medizinische Informationen speichern, wie Daten zu Vorerkrankungen, regelmäßig angewendete Arzneimittel und Allergien. Weiterhin können Kontaktdaten von behandelnden Ärzten sowie Angehörigen hinterlegt werden, die im Notfall kontaktiert werden sollen. Unter den persönlichen Erklärungen lassen sich zudem Informationen zum Aufbewahrungsort von Organspendeausweisen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten speichern. Der Notfalldatensatz kann auf Wunsch des Patienten beispielsweise von seinem Hausarzt in dessen Primärsystem erstellt und auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Auch hierfür ist eine Umsetzung als Online-Anwendung geplant.

Über den Notfalldatensatz können Rettungskräfte, Ärzte und Zahnärzte in akuten Notfällen wichtige Erstinformationen erhalten. Außerhalb solcher Ernstfälle bestimmen die Patienten darüber, wer Zugriff auf die Informationen erhält. Sie können beispielweise auch für Apotheken und Psychotherapeuten freigegeben werden. Auch das Notfalldatenmanagement kann durch eine PIN geschützt werden.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Um medizinische Dokumente, Verordnungen und Datensätze elektronisch rechtssicher unterzeichnen zu können, benötigen die Leistungserbringer einen Konnektor, ein eHealth-Kartenterminal und einen elektronischen Heilberufsausweis. Die QES ist mit der digitalen Identität eines Leistungserbringers verbunden.

Im stationären Bereich ist die Unterzeichnung von Arztbriefen optional, während sie im ambulanten Bereich für die Abrechnung notwendig ist.

Stapel- vs. Komfortsignatur

Es werden zwei Arten der QES unterschieden: die Stapel- und die Komfortsignatur. Mit der Stapelsignatur werden mehrere vorbereitete E-Rezepte auf einmal mit einer einzigen PIN signiert. Bei der Komfortsignatur werden durch einmalige PIN-Eingabe bis zu 250 einzelne Signaturen möglich, solange der HBA im Terminal steckt. Die Signatur muss hierbei jedoch erfolgen, bevor die E-Rezepte erstellt werden.

Versichertenstammdaten-Management (VSDM)

Die TI enthält ein Versichertenstammdaten-Management (VSDM), das es ermöglicht, online Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu prüfen und zu aktualisieren. Diese Pflichtanwendung ist notwendig, um den Leistungsanspruch eines Versicherten zu kontrollieren. Die Daten können nach der Überprüfung ist das Primärsystem übertragen werden.

Zu den technischen Voraussetzungen zählen ein eHealth-Kartenterminal und ein Konnektor. 

Verantwortlich für die Bereitstellung, Aktualisierung und Pflege ist die jeweilige Krankenversicherung mit Ausgabe einer eGK an ihre Versicherten. Durch das VSDM können die Daten bei Neuerungen online aktualisiert werden, ohne dass das Versenden einer neuen Karte notwendig wird.

Derzeit ist das VSDM nur für gesetzlich Versicherte in vollem Umfang nutzbar. Langfristig ist eine reine Online-Anwendung ohne Kartensystem geplant.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Mit dem E-Maildienst KIM können Nachrichten und Dokumente wie Befunde, Arztbriefe, Heil- und Kostenpläne, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Abrechnungen sektorübergreifend zwischen den Leistungserbringern ausgetauscht werden. Die Praxen, Versorgungszentren, Krankenhäuser und Apotheken müssen dazu als TI-Nutzer registriert und authentifiziert sein. Die Daten werden in das jeweilige Primärsystem (Praxis- bzw. Apothekenverwaltungssysteme, Krankenhaus- bzw. Laborinformationssysteme) übermittelt.

Bis 2024 soll der KIM-Dienst in seinen Funktionen ausgeweitet werden. Dazu zählen beispielsweise rechtlich oder vertraglich erlaubte Direktzuweisungen, wie Zytostatika-Zubereitungen und Rezeptanforderung im Zuge der Heimversorgung, aber auch die schnellere Klärung von Rückfragen zu E-Rezepten.

TI-Messenger

Der TI-Messenger ist eine Anwendung zum Versenden von Ad-hoc-Nachrichten zwischen den verschiedenen Leistungserbringern. Der Messenger soll ab Q2 2023 sowohl für Smartphones, Tablets als auch als Desktopversion verfügbar sein. Neben Sofortnachrichten können auch Bild- und Tonaufnahmen übertragen werden. Geplant sind außerdem ein Videochat sowie eine Integration der E-Rezept-Anwendung, die die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern und Krankenkassen mit GKV-Versicherten ermöglicht. Der Nachrichtenaustausch im erst genannten Fall ist dabei Leistungserbringer-gesteuert. Außerdem sollen E-Rezept-Token über den TI-Messenger weitergeleitet werden können. Zur vollständigen Nutzung ist eine SMC-B-Institutionskarte notwendig.

WANDA

Die Telematikinfrastruktur steht auch Weiteren Anwendungen für den Datenaustausch (WANDA) zur Verfügung. Diese werden nicht von der gematik spezifiziert oder entwickelt, die Agentur prüft jedoch über ein Bestätigungsverfahren, ob eine Anwendung die Voraussetzungen für die Nutzung der TI erfüllt. WANDA funktionieren unabhängig von der elektronischen Gesundheitskarte. Sie können beispielsweise bei der direkten sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Heilberuflern, Melde- und Berichtspflichten, telemedizinischen Leistungen, Anwendungen für das öffentliche Gesundheitswesen oder Systemen für den sicheren Datenaustausch zwischen Versorgung und Gesundheitsforschung untersützen.

News zu TI-Komponenten und Anwendungen

Autor:
Stand:
09.10.2023
Quelle:
  1. Gematik, Wie funktioniert das E-Rezept?, zuletzt aufgerufen am 09. Oktober 2023
  2. Gematik Fachportal, Anwendungen der Telematikinfrastruktur, zuletzt aufgerufen am 23. Februar 2023
  3. Gematik, Die Telematikinfrastruktur, zuletzt aufgerufen am 23. Februar 2023
  4. Gematik, Whitepaper TI 2.0, 23. November 2021
  5. „Das E-Rezept – So geht es weiter“, Julia Schäfer, Produktmanagerin für das E-Rezept bei der gematik GmbH, expopharm 2022 vom 14.-17.09.2022
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