Mit dem verpflichtenden Start des elektronischen Rezepts (E-Rezept) zu Beginn des Jahres sollte die Arzneimittelversorgung effizienter, sicherer und zeitgemäßer gestaltet werden. Die Ergebnisse einer aktuellen Online-Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter mehr als 5.300 Ärzten liefern wertvolle Einblicke in die bisherige Praxiserfahrung mit der elektronischen Verordnung.
Nutzung und Akzeptanz
Bislang setzen 92% der Befragten das E-Rezept für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ein. Mehr als 60% der Ärzteschaft berichtet, dass die Ausstellung von E-Rezepten weitgehend problemlos funktioniert, abgesehen von kleineren Schwierigkeiten. Die Vorteile, wie eine Verringerung der Patientenbesuche in Praxen und eine flexiblere Anpassung von Verordnungen, werden, laut KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner, deutlich wahrgenommen.
Bestehende Herausforderungen
Trotz der positiven Aufnahme sind nicht alle Probleme gelöst. Technische Schwierigkeiten bei der Ausstellung und Einlösung der Rezepte, die Notwendigkeit von Papierrezepten in bestimmten Fällen und unzureichende Information der Versicherten durch die Krankenkassen stellen weiterhin Herausforderungen dar.
Über 50% der Befragten berichten von Schwierigkeiten bei der Einlösung der E-Rezepte in Apotheken, was zu einem erhöhten Aufwand in den Praxen führt. So müssten beispielsweise Arzneimittel doppelt verordnet werden, weil die Apotheken es teilweise verpassten, die E-Rezepte bei Lieferschwierigkeiten wieder für andere Apotheken freizugeben.
Auch die Beratung der teils uninformierten Patienten nimmt viel Zeit in Anspruch und wird von den Befragten kritisiert.
Technische Umsetzung und Signaturprozess
Die Übermittlung der E-Rezepte an den Server und deren Bereitstellung weisen ebenfalls Mängel auf, mit Verzögerungen und Fehlern bei der Übertragung. Von letzterem waren bisher etwa ein Drittel der Befragten betroffen. Weiterhin bedürfen laut der Umfrageergebnisse die Integration des E-Rezepts in Praxisverwaltungssysteme und die Stabilität der dazugehörigen Software einer Optimierung.
Verbreitung der Komfortsignatur
Positiv hervorzuheben ist die Verbreitung der Komfortsignatur, die den Signaturprozess erheblich vereinfacht und effizienter macht, da die Rezepte sofort signiert und an den Server übertragen werden können. Allerdings besteht auch hier Verbesserungspotenzial, insbesondere bei der Signaturdauer, aber auch in der Funktionalität.
Spezifische Anforderungen bei Heimversorgung
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Situation in Pflegeheimen. Die Notwendigkeit einer vollständig digitalen Lösung für das Ausstellen von E-Rezepten wird betont, um den hohen Aufwand für Praxen zu reduzieren und die Versorgung zu verbessern. Die KBV hatte dies bereits Mitte Dezember 2023 gefordert. Die flächendeckende Anbindung der Heime an die Telematikinfrastruktur (TI) ist erst ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend. Laut KBV viel zu spät, weshalb die Standesvertretung der Ärzte vorgeschlagen hatte, Heimen den Zugriff auf den E-Rezept-Server zu ermöglichen.
Umfrageergebnisse bestätigen GMK-Forderungen
Die Ergebnisse der KBV-Umfrage decken sich größtenteils mit den kürzlich veröffentlichten Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Optimierung und Entwicklung des E-Rezepts. Neben technischen Verbesserungen hatte die GMK auch eine Informationsstrategie für Patienten, eine bessere Unterstützung aller Leistungserbringer sowie einen standardisierten und praktikablen Weg zur Heimversorgung gefordert. Es bleibt abzuwarten, ob und wann diese Forderungen umgesetzt werden.










