GMK-Beschluss: Optimierung und Entwicklung des E-Rezepts

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einen Beschluss zur Optimierung der E-Rezept-Nutzung gefasst. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dazu aufgefordert, verschiedene Schritte einzuleiten, um die Anwendung für Leistungserbringer und Patienten zu verbessern.

E-Rezept Update

Das E-Rezept bietet zahlreiche Vorteile für das Gesundheitssystem, darunter eine Vereinfachung der Verschreibungs-, Einlösungs- und Abrechnungsprozesse, heißt es im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Als zentrales Element der Telematikinfrastruktur (TI) neben der elektronischen Patientenakte (ePA), verspreche das E-Rezept, die Digitalisierung im Gesundheitswesen für Bürgerinnen und Bürger greifbar zu machen und deren Akzeptanz digitaler Technologien zu erhöhen. Länder wie Estland demonstrierten eindrucksvoll, wie das E-Rezept als Schlüssel zur flächendeckenden Digitalisierung fungieren kann. Umso wichtiger sei es, die immer wieder berichteten Startschwierigkeiten bei der Einführung des E-Rezepts schnellstmöglich zu beheben, was mit den Forderungen des aktuellen Beschlusses gelingen soll.

Bessere Kompatibilität von PVS und TI

Kritik wird insbesondere an der Praxis, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei Funktionsproblemen auf vertragliche Beziehungen zwischen Ärzten und Softwareherstellern verweist, geübt. Gefordert wird stattdessen, dass Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) zu einer rechtzeitigen Bereitstellung TI-kompatibler Produkte verpflichtet werden.

Hierzu wurde ein weiterer eigenständiger Beschluss gefasst. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) Digitalisierung im Gesundheitswesen soll sich zur Problematik der PVS-Anbindung an die TI beraten. Diese Erkenntnisse sollen mit den Lösungsvorschlägen des BMG im Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Digitalagentur verglichen werden.

Informationsstrategie und Bürgerkommunikation

Eine weitere wesentliche Forderung der GMK ist die intensivere Aufklärung der Öffentlichkeit über die Chancen der digitalen Transformation, um Ängste und Bedenken zu minimieren. Wie eine Blitzumfrage des Ärztenachrichtendienstes (änd) in der ersten Januarwoche an etwa 900 niedergelassenen Ärzten zeigte, waren viele Patienten über das E-Rezept nicht oder nicht ausreichend informiert. Ein großer Anteil bevorzugte weiterhin Papierausdrucke.

Das BMG wird nun zur Entwicklung einer entsprechenden Informationsstrategie für Patienten aufgefordert, um digitale Lösungen patientenfreundlicher und zugänglicher zu gestalten.

Unterstützung für Leistungserbringer

Die Einführung des E-Rezepts stellt auch für viele Leistungserbringer eine Herausforderung dar. Neben technischen Hürden betrifft dies ebenso die Umstellung der Arbeitsabläufe sowie kommunikative Schwierigkeiten, beispielsweise bei der Aufklärung der Patienten.

Die GMK fordert hier mehr Unterstützung und Hilfestellung für eine reibungslose Umsetzung im Alltag.

Integration der Privaten Krankenversicherung

Bislang sind elektronische Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verpflichtend. Die GKM fordert die schnelle, flächendeckende Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte, um einen einheitlichen Standard zu gewährleisten. Das BMG soll hierfür, entsprechend den Regelungen für gesetzliche Krankenkassen, die notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen schaffen.

Versorgung von Heimbewohnern

Ein weiterer Punkt des GMK-Beschlusses ist die Versorgung von Heimbewohnern. Es wird eine Verbesserung der Verfahrensabläufe durch einen von der gematik standardisierten und praktikablen Übermittlungsweg von E-Rezepten in die Apotheken gefordert.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet, sind derzeit von rund 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland lediglich etwa 600 an die TI angeschlossen. Das stellt insofern ein Problem dar, dass Ärzte bei der Heimvisite kein Rezept mehr vor Ort ausstellen können, da sie hierfür mit der TI verbunden sein müssen. Die flächendeckende Anbindung der Heime an die TI ist allerdings erst ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend. Laut KBV viel zu spät, weshalb die Standesvertretung der Ärzte eine zeitnahe Lösung fordert, wie beispielsweise Heimen den Zugriff auf den E-Rezept-Server zu ermöglichen. Auf diese Weise könnten die Heime die E-Rezepte direkt einer Apotheke zuweisen, ohne dass ein Umweg über die Praxis genommen werden muss.

Autor:
Stand:
01.02.2024
Quelle:
  1. GMK, Beschluss der Videokonferenz 29.01.2024, TOP: 4.1 Einführung eines E-Rezeptes, 29.01.2024
  2. GMK, Beschluss der Videokonferenz 29.01.2024, TOP: 6.1 Praxisverwaltungssysteme und Telematik-Infrastruktur, 29.01.2024
  3. KBV, eRezept-Serie Teil 10: Rezepte in der Heimversorgung, 14.12.2023
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