Ab Januar 2024 wird in Deutschland die Nutzung des E-Rezepts in Arztpraxen zur Pflicht. In anderen Ländern ist dieses System bereits erfolgreich in den medizinischen Alltag integriert, darunter Kroatien, Dänemark, Estland, Österreich, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Schweden, Spanien, die Niederlande, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Albanien, Ecuador, Kenia, Panama, Costa Rica und Paraguay. In Vorreiterländern wie Dänemark und Schweden werden rund 99% aller Verschreibungen elektronisch ausgestellt, während Deutschland noch am Anfang der digitalen Verschreibung steht.
Im Folgenden bieten wir einen Überblick über die Prozesse zur Einlösung von E-Rezepten in verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU) und in Großbritannien.
E-Rezept in Österreich
In Österreich gibt es das E-Rezept seit dem 1. Juli 2022 und die digitale Verordnung erfreut sich großer Beliebtheit. Nach erfolgreichen Pilotversuchen in der Region Kärnten nutzen mittlerweile 82% der Ärzte und 93% der Apotheken die elektronische Verschreibungsmethode. Im ersten Halbjahr 2022 wurden bereits 7,7 Millionen E-Rezepte ausgestellt und eingelöst.
Die Handhabung des E-Rezepts gestaltet sich äußerst bequem für die Patienten. Ärzte speichern die Verordnungen auf einem zentralen Server, und die Patienten können die Rezepte in der Apotheke durch Vorzeigen eines QR-Codes per App oder einer zwölfstelligen Rezept-ID einlösen. Alternativ haben Dritte die Möglichkeit, die Arzneimittel mithilfe des QR-Codes oder der E-Rezept-ID abzuholen.
Die Erstregistrierung in der App erfolgt entweder mithilfe einer Handy-Signatur oder der "ID-Austria". Um sich für das ID-System ID-Austria zu identifizieren, müssen die Patienten ihren Personalausweis bei einer Regierungsbehörde vorlegen. Nach dieser einmaligen Identifizierung können die Patienten alle weiteren E-Rezepte nach der Passwort-Eingabe in der App einlösen. Anforderungen an die Hardware des Smartphones (wie etwa die NFC-Technologie) gibt es nicht.
E-Rezept in Belgien und Finnland
In Belgien wurde das E-Rezept 2018 eingeführt und ist mittlerweile 100% verbreitet. Über ein zentrales, digitales ID-System namens "Itsme" können Patienten zum Beispiel ihre elektronische Patientenakte einsehen und E-Rezepte einlösen.
Für die Nutzung der Systeme müssen sich die Bürger bei Itsme identifizieren. Anschließend kann das E-Rezept mit einem Barcode per Ausdruck oder in elektronischer Form (zum Beispiel per E-Mail) mit Gerätebindung und nach Eingabe eines Passworts genutzt werden. Für die erstmalige Identifizierung bei Itsme werden ein Ausweis oder eine Bankkarte benötigt.
In Finnland ist der Prozess ähnlich wie in Belgien. Für sämtliche Gesundheitsdienste gibt es den staatlich organisierten digitalen Fachdienst "My Kanta". Die erstmalige Anmeldung erfolgt über "Mobile ID", alternativ über die Zugangsdaten zum Online-Banking oder den E-Personalausweis.
E-Rezept in Dänemark und Schweden
In Dänemark und Schweden werden rund 99% aller Verordnungen elektronisch ausgestellt.
In Dänemark existiert ein zentraler digitaler Medikationsplan, der von sämtlichen Gesundheitsdienstleistern regelmäßig aktualisiert werden muss. Zur Ersteinrichtung und für wiederholte Verwendungen der elektronischen Gesundheitsakten sowie zur Einlösung von E-Rezepten gibt es das "MitID"-Verfahren. Dabei registrieren sich die Bürger in einer Behörde durch Vorzeigen ihres Ausweises. Im Anschluss erhalten sie ein Gerät, welches auf Aufforderung des Bürgers jeweils einen neuen Aktivierungscode anzeigt. Dieser Code muss dann auf Verlangen im zentralen Gesundheitssystem eingegeben werden.
In Schweden ist die elektronische Verschreibung bereits zum alltäglichen Standard geworden. Die E-Rezepte werden in eine zentrale Datenbank übertragen, die als Schnittstelle für sämtliche Apotheken im Land fungiert. Beim ersten Einlösen eines E-Rezepts registrieren sich die Patienten entweder mit der "Freja-ID" oder ihren Bankdaten. Anschließend haben sie die Wahl, das verschriebene Medikament in der Apotheke persönlich abzuholen oder sich dieses nach Hause liefern zu lassen.
E-Rezept in Polen
Polen hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte im Bereich des E-Rezepts gemacht. Im Jahr 2018 belegte das Land in einer Studie der Bertelsmann-Stiftung, die die Digitalisierung verschiedener Gesundheitssysteme verglich, den letzten Platz. Ab Januar 2019 wurden etwa 14.000 polnische Apotheken verpflichtet, E-Rezepte zu akzeptieren, und seit Anfang 2020 dürfen Ärzte ausschließlich E-Rezepte verordnen. Diese Änderungen führten dazu, dass allein im Januar 2020 mehr als 37 Millionen E-Rezepte ausgestellt wurden.
Die elektronische Verschreibung erfolgt über ein zentrales System, bei dem ein vierstelliger Code generiert und die digitale Unterschrift des Arztes hinzugefügt wird. Patienten, die sich zuvor im Patientenportal mit ihrer Handynummer oder E-Mailadresse registriert haben, erhalten diesen Code per SMS oder E-Mail vom zentralen Server. Alternativ können sie auch eine gedruckte Version des Codes vom Arzt anfordern.
Zur Abholung des verschriebenen Arzneimittels in der Apotheke müssen die Patienten den Code und ihre persönliche Identifikationsnummer vorlegen, die jeder polnische Staatsbürger besitzt. Patienten mit chronischen Erkrankungen können sich das E-Rezept regelmäßig verschreiben lassen, indem sie einfach eine Anfrage per E-Mail oder Telefon stellen.
E-Rezept in Frankreich
In Frankreich wird ein Verfahren angewandt, das aus Datenschutzgründen in Deutschland nicht genehmigt wurde. Mithilfe der Gesundheitskarte "Carte Vitale", die der Patient in das Lesegerät der Apotheke steckt, kann die Apotheke sämtliche ausgestellten E-Rezepte des Patienten einsehen. Hierzulande wurde ein solches Verfahren von Datenschutzbehörden abgelehnt, da Bedenken bestanden, dass Apotheken ohne Eingabe einer persönlichen PIN-Nummer des Kunden Daten unrechtmäßig abrufen könnten.
Aktuell arbeitet Frankreich an einer Smartphone-App für die "Carte Vitale", um die Einlösung von Rezepten vollständig digital zu gestalten.
E-Rezept in Großbritannien
In Großbritannien haben Patienten die Möglichkeit, ihre Verschreibungen digital über die Smartphone-App des National Health Service (NHS) einzulösen. Für die Erstregistrierung in der App ist ein Video-Ident-Verfahren erforderlich, bei dem sich die Patienten entweder mithilfe ihres Ausweises oder Führerscheins identifizieren müssen. Bei der erstmaligen Anwendung erhalten die Nutzer einen sechsstelligen Code auf ihrem Smartphone, um ihre Identität zu verifizieren. Die wiederholte Anmeldung zur Einlösung von E-Rezepten erfolgt in der App mithilfe von Benutzername und Passwort.










