Die Einführung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) in Deutschland hat eine neue Ära in der Gesundheitsversorgung eingeleitet. Seit September 2020 haben rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine medizinische Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese stellen innovative, digitale Medizinprodukte niedriger Risikoklassen dar, die Patienten bei der Überwachung, Behandlung oder Linderung ihrer Krankheiten oder bei dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen. Dabei treten DiGA sowohl in Form von Smartphone-Apps als auch webbasierten Anwendungen auf. DiGA decken ein breites Spektrum medizinischer Fachgebiete ab, von der Diabetologie über die Kardiologie bis hin zur Psychotherapie.
Voraussetzungen für die Verordnung
DiGA werden von den Krankenkassen nur dann erstattet, wenn sie eine Prüfung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestanden haben, die u. a. Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet. Des Weiteren müssen sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sein. Dort finden sich auch alle verordnungsrelevanten Informationen zu den einzelnen Anwendungen.
KBV-zertifizierte Verordnungssoftware wird verpflichtend
Gemäß einer Vereinbarung zwischen der KBV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) dazu verpflichtet, die Informationen des DiGA-Verzeichnisses ab 1. Juli 2024 auch in einer Verordnungssoftware zur Verfügung zu stellen. Diese muss von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert sein.
Damit soll den Vertragsärzten und Psychotherapeuten ermöglicht werden, die Regelungen des § 73 SGB V (Sozialgesetzbuch) zu erfüllen. Hiernach ist ab dem 1. Juli 2024 die Verwendung einer KBV-zertifizierten Verordnungssoftware für die Verschreibung von DiGAs sowohl für Vertragsärzte als auch medizinischen Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen verpflichtend. Das Muster 16-Formular am Computer manuell, statt über eine Verordnungssoftware auszufüllen, ist dann nicht mehr zulässig. Das Papierrezept bleibt allerdings die Verordnungsform für DiGAs.
Elektronische Verordnung ab 2025
Die Verordnung von DiGAs auf dem E-Rezept wird laut dem Zeitplan der gematik ab Januar 2025 möglich sein. Die Roadmap der nationalen Agentur für digitale Medizin orientiert sich dabei am Referentenentwurf des Digital-Gesetzes.
Chancen der DiGAs
DiGA stellen einen signifikanten Fortschritt in der medizinischen Versorgung dar. Sie fördern die Patientenautonomie, indem sie Nutzern mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten und den Behandlungsprozess geben. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, medizinische Fachkräfte zu entlasten, indem sie administrative Prozesse vereinfachen und die Patientenbetreuung verbessern. Forschung und Entwicklung in diesem Bereich werden intensiv gefördert, um innovative Lösungen zu schaffen, die den Herausforderungen des modernen Gesundheitswesens begegnen.










