E-Rezept: Keine Retaxation bei technischen Fehlern

Die Krankenkassen haben zugestimmt bei technisch fehlerhaften E-Rezepten die Arzneimittelkosten zu übernehmen. Zudem wurde den Apotheken eine Friedenspflicht bei Retaxationen für den Übergangszeitraum zugesichert, um die Akzeptanz des E-Rezeptes bei den Patienten zu fördern.

Handschlag

Das E-Rezept wird am 1. September bundesweit in Apotheken eingeführt. Wie die gematik mitteilte, wurden bereits alle Qualitätsziele erreicht. Auch die Apotheken sind „E-Rezept-ready“. Neben der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), die bereits seit dem vergangenen Jahr abgeschlossen wurde, sind nun alle Apotheken auch mit der nötigen Software ausgestattet. Aktuell laufen die Schulungen des Apothekenpersonals zur Nutzung der E-Rezept-Module. Insgesamt haben knapp 50% der Apotheken diese bereits abgeschlossen, überdurchschnittlich viele davon in den beiden Startregionen Westfalen-Lippe (55%) und Schleswig-Holstein (66%).

Krankenkassen tragen Kosten bei technischen Fehlern

Bedenken gab es seitens der Apotheken insbesondere aufgrund möglicher Retaxationen technisch fehlerhafter Rezepte. Die Gesellschafter der gematik, zu denen auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) gehört, haben nun einen Beschluss gefasst, der den Umgang mit solchen Verordnungen in der Übergangsphase der E-Rezept-Einführung regelt.
Bei technisch fehlerhaften E-Rezepten werden die Krankenkassen die Kosten für die Arzneimittel übernehmen, bis seitens des Fachdienstes der gematik eine technische Lösung entwickelt wurde.

Friedenspflicht bei Retaxationen

Darüber hinaus haben die Krankenkassen den Apotheken eine Friedenspflicht bei Retaxationen zugesichert. Hiernach werden die Kosten für verordnete Arzneimittel auch dann übernommen, wenn der Name des ausstellenden Arztes nicht mit der Signatur des Heilberufsausweises übereinstimmt, beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen des Arztnamens.

Akzeptanz bei Patienten sichern

Ohne die neuen Regelungen müssten die Patienten müssten zurück zur Arztpraxis geschickt werden und sich ein neues Rezept ausstellen lassen. „Gerade in der Startphase muss das E-Rezept aber auch die Akzeptanz der Patientinnen und Patienten gewinnen, um dauerhaft als nützlich und praktisch wahrgenommen zu werden. Ein Zurückweisen von E-Rezepten in der Apotheke wegen technischer Fehler wäre kontraproduktiv.“, erklärt Thomas Dittrich, Vorsitzender des DAV. Deshalb sei es wichtig, dass die Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel auch bei technischen Fehlern tragen. Nur gemeinsam könne das E-Rezept zum Erfolgt geführt werden und einen Nutzen für die Patientenversorgung bieten.

Autor:
Stand:
04.08.2022
Quelle:
  1. ABDA: Pressemitteilung – E-Rezept: Versorgungssicherheit auch bei technischen Fehlern (03.08.2022)
  2. ABDA: Gemeinsame Pressemitteilung von DAV und ADAS – Apotheken sind flächendeckend mit Software für E-Rezept ausgestattet (28.07.2022)
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