Die gematik hat für die Einführung der elektronischen Verordnungen verschiedene Qualitätsziele festgelegt. Mitte Juli wurde bereits eines davon erfüllt: die erfolgreiche Abrechnung von 30.000 E-Rezepten. Eine Bewertung der Qualitätskriterien hat nun ergeben, dass auch die übrigen Ziele bereits erreicht wurden. Die Testphase kann folglich zum 31. August beendet werden, pünktlich vor dem Start der stufenweisen flächendeckenden Einführung.
Erfolgskriterien der 1. Stufe
Am 1. September starten in der ersten Stufe Apotheken bundesweit sowie Pilotpraxen und -Kliniken der Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit dem E-Rezept. Hierfür wurden drei Erfolgskriterien von den Gesellschaftern der gematik beschlossen.
- 25% aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel in beiden Regionen werden als E-Rezepte ausgestellt
- Die Patienten wurden über das E-Rezept informiert
- <3% der Patienten mussten aufgrund von Fehlern zurück in die Praxis und ein Muster-16-Rezept als Ersatz ausstellen lassen
Die 25% aller Verordnungen beziehen sich dabei auf 25% der zur Abrechnung eingereichten E-Rezepte im Verhältnis zur Gesamtzahl dispensierter Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezogen auf die Arzneimittel der jeweiligen Region je Sektor (ärztlich/zahnärztlich). Die Datenerhebung erfolgt im Zeitraum des letzten Abrechnungslaufs.
Bundesländer der 2. Stufe bisher unklar
Werden diese Ziele erreicht, kann die zweite Stufe des bundesweiten Roll-outs eingeleitet werden. Dann starten sechs weitere Bundesländer mit der E-Rezept-Einführung. Welche Länder das sein werden, ist bisher nicht bekannt. Anschließend folgen die restlichen Bundesländer.
Neue Funktion für Familien
Nicht nur die Qualitätsziele wurden erreicht, auch eine bereits seit längerem angekündigte Funktion wurde in die E-Rezept-App eingefügt. Künftig können E-Rezepte für Familien in einer App verwaltet werden.
Dazu müssen eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die zugehörige PIN für Kinder bei der Krankenkassen beantragt werden. Anschließen kann ein Profil in der E-Rezept-App eines oder beider Elternteile angelegt werden. Die Anzahl dieser Profile ist unbegrenzt. Sie können auch für andere Angehörige genutzt werden, die beispielsweise nicht mehr allein in die Apotheke gehen können.