Neue TI-Pauschalen für Apotheken

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die neuen TI-Pauschalen für Apotheken festgelegt, die seit dem 1. Juli gelten. Der DAV ist mit den neuen Regelungen im Großen und Ganzen zufrieden.

Vergütung

Seit dem 1. Juli gilt für die Anschaffung von Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) mit laufenden Betriebskosten eine neue Finanzierungsregelung. Die Umstellung von Einmal- auf monatliche Pauschalen wurde mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz festgelegt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dazu am 27. Juni 2023 einen „Bescheid zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI)“ erlassen. Die Verhandlungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) mit dem Deutsch Apothekerverband (DAV) zur Höhe der Pauschalen waren gescheitert.

Höhe der Pauschalen

Die Höhe der monatlichen Pauschalen ist abhängig von den Umsatzzahlen (Packungsmengen) der jeweiligen Apotheke. Für Apotheken, die sich vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt eine reduzierte monatliche Pauschale. Die Pauschalen können gekürzt werden, wenn Anwendungen fehlen.

Staffelung nach PackungsmengenHöhe vollständige TI-PauschaleHöhe reduzierte TI-Pauschale

0-19.999 GKVRx

20.000-39.999 GKVRx

ab 40.000 GKVRx

198,35 €

233,84 €

269,32 €

99,18 €

116,92 €

134,66 €


Die Auszahlung der monatlichen Pauschalen erfolgt einmal im Quartal durch den Nacht- und Notdienstfonds (NNF).

Übergangsregelung

Apotheken, die vor dem 1.7.2023 an die TI angeschlossen wurden, können bis Ende des Jahres 2023 ihre Anträge zu den bis Ende Juni 2023 geltenden Bedingungen im Portal des NNF stellen. Apotheken, die nach diesem Zeitpunkt an die TI angeschlossen werden, können bisher noch keine Anträge stellen, da der NNF das System aktuell umstellt.

DAV findet neue Regelungen akzeptabel

Anke Rüdinger, Mitglied des DAV-Vorstands beurteilt die neuen Regelungen wie folgt: „Die monatlichen Pauschalen für die Apotheken, die das Ministerium festgelegt hat, berücksichtigen zwar nicht alle Aspekte von Software und Schnittstellen in ausreichendem Maße, aber ermöglichen immerhin einen soliden Betrieb der Telematik-Infrastruktur in den Apotheken und sichern somit die weitere Einführung des E-Rezeptes ab. Auch bei der Laufzeit der Refinanzierung und der Berücksichtigung von Alt- und Neufällen hat das Ministerium akzeptable Lösungen gefunden.“

Autor:
Stand:
03.07.2023
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