E-Rezept: Zahnärzte nehmen an Rollout teil

Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein sich vom E-Rezept-Rollout zurückgezogen hat, verkündete die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung nun, dass die Zahnärzte in den Startregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe wie geplant an der Einführung elektronischer Verordnungen teilnehmen werden.

E-Rezept

Am 1. September 2022 startet die erste Phase des stufenweisen E-Rezept-Rollouts. Geplant war eine bundesweite Einführung in Apotheken sowie in Pilotpraxen und -Kliniken der Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) gab kürzlich bekannt, sich aufgrund datenschutzrechtlicher Unklarheiten vom Rollout zurückzuziehen. Die KV Westfalen-Lippe sowie die Apotheken planen weiterhin teilzunehmen. Auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV)erklärten nun, die E-Rezept-Einführung zu unterstützen, das gelte auch für die Region Schleswig-Holstein.

Rahmenbedingungen bleiben gleich

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der KZV Westfalen-Lippe erklärt der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer: „An den Rahmenbedingungen, unter denen das E-Rezept in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe eingeführt werden sollte, hat sich nichts geändert. Es gab und gibt die E-Rezept-App der gematik und den Ausdruck des E-Rezepts als sichere Übertragungswege für den E-Rezept-Token. Beide Wege sind mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt.“

E-Mail als unzulässiges Einlöseverfahren

Die KVSH begründete den Rückzug vom E-Rezept-Rollout damit, dass die Datenschutzbehörde SH den Übertragungsweg der elektronischen Verordnungen per Mail oder SMS untersagt habe, den ein Anbieter eines Praxisverwaltungssystems (PVS) ermöglicht hatte. Die KZBV und KZV Westfalen-Lippe kritisieren jedoch, dass die Umsetzung eines nicht zugelassenen Einlöseweges in einer einzelnen ärztlichen Praxissoftware kein Grund sei, das Projekt auf Eis zu legen.

Sichere Übertragungswege vorhanden

In zahnärztlichen PVS spiele diese Variante keine Rolle, so der stellvertretende Vorsitzende der KZV Westfalen-Lippe, Michael Evelt. Er erklärt außerdem, dass die E-Mail als sicherer Einlöseweg kein Bestandteil der gematik-Spezifikationen für das E-Rezept gewesen sei. Zahnarztpraxen könnten darauf vertrauen, dass sie das E-Rezept sicher abgeben, wenn sie den Token für ihre Patienten in der Praxis ausdrucken. Eine andere sicherere und digitale Alternative sei aktuell die Verwendung der E-Rezept-App der gematik durch die Patienten selbst.

Tokenausdruck ist kein Standardweg

„Wir verstehen den Wunsch nach einfachen digitalen Alternativen zum Tokenausdruck.“, so Pochhammer zum Ausstieg der KVSH. Er betont, dass der Ausdruck zwar als Alternative konzipiert und auch notwendig sei, jedoch nicht als Standardweg des E-Rezeptes auf Dauer dienen soll.

Forderung nach Update der eGK

Wie auch die KV Westfalen-Lippe und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) setzen die Zahnärzte vor allem auf die geplante Funktion, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Übertragung elektronischer Verordnungen zu nutzen. Hier müssten gematik und Bundesgesundheitsministerium zeitnah eine Lösung liefern.

Autor:
Stand:
26.08.2022
Quelle:
  1. KZBV: Pressemitteilung – KZBV und KZV Westfalen-Lippe zu den aktuellen Entwicklungen beim E-Rezept (24.08.2022)
  2. ABDA: Pressemitteilung – E-Rezept: Mehr als 10.000 Apotheken sind startklar (24.08.2022)
  3. KVSH: eRezept – Newsletter vom 22.08.2022
  4. KVWL: Pressemitteilung – KVWL bleibt beim E-Rezept-Rollout an Bord und fordert weiter eine digitale Lösung (23.08.2022)
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