expopharm 2022: Zukunftspläne für das E-Rezept

Die gematik plant um den Jahreswechsel einige Neuerungen für elektronische Verordnungen. Diese betreffen unter anderem Direktzuweisungen und Klärfälle über KIM sowie Updates der E-Rezept-App.

Prognose

Der stufenweise, flächendeckende Rollout des E-Rezepts hat begonnen, doch der Ausbau der Funktionen wird noch einige Zeit andauern. Derzeit können Verordnungen über apothekenpflichtige Arzneimittel für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung digital ausgestellt werden. Erst kürzlich wurde bekannt, dass beispielsweise die Digitalisierung von Betäubungsmittel- und T-Rezepten verschoben wird. Auf der expopharm 2022 erklärte Julia Schäfer, Produktmanagerin für das E-Rezept bei der gematik GmbH, dies geschehe unter anderem zugunsten kleinerer Updates, die den Praxisalltag der Nutzer jedoch deutlich verbessern sollen. Das betrifft zum einen den direkten Kontakt zwischen Arzt und Apotheker und zum anderen Funktionen der E-Rezept-App. Zudem steht die von vielen Ärzten und Apothekern geforderte Funktion zum Einlösen des E-Rezepts mit der Gesundheitskarte für 2023 auf der Agenda.

Erleichterung des Arzt-Apotheker-Kontakts

Der TI-Nachrichtendienst KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen) soll erweitert werden. Dabei geht es zum einen um rechtlich oder vertraglich erlaubte Direktzuweisungen, was Zytostatika-Zubereitungen und Rezeptanforderung bei Heimversorgung betrifft. Zum anderen soll die schnellere Klärung von Rückfragen zu E-Rezepten ermöglicht werden.

Direktzuweisung

Die Direktzuweisung ist von Zytostatika-Verordnungen ist bereits seit längerem Thema der Diskussionen um das E-Rezept. Zwar können Ärzte den Token entsprechender Rezepte bereits über KIM direkt an Apotheken zuweisen, jedoch fehlen derzeit Schnittstellen zu den Zytostatika-Programmen, um den Prozess vollständig abzubilden. Ebenso müssen die Abrechnungsvereinbarungen angepasst werden. Die Pflicht zur Chargenübermittlung ist bei Zytostatika-Zubereitungen beispielsweise nicht immer erfüllbar.

Laut Schäfer soll Ende 2022 eine separate Testphase starten, dies hängt jedoch davon ab, ob bis dahin alle Rahmenbedingungen umgesetzt werden können.

Rezeptanforderungen bei Heimversorgung

Eine zusätzlich geplante Erweiterung ist die sogenannte Rezeptanforderung bei Heimversorgung. Hierbei soll Apotheken und Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden, benötigte Rezepte rechtzeitig beim behandelnden Arzt anzufordern. Die Apotheke oder Pflegeeinrichtung füllt dazu auf Basis einer vorherigen Verordnung einen E-Rezept-Datensatz aus, der die KVNR und die Verordnungszeile beinhalten muss. Zudem sind eine Begründung für den Bedarf, der aktuelle Vorrat, die Priorität und der Empfänger anzugeben. Die Angaben werden vom Arzt geprüft, die korrekte Verordnung signiert und dann zurückgesendet.

Derzeit werde die Spezifikation für diese Funktion erstellt, so Schäfer. Die Diensterkennung werde voraussichtlich Anfang 2023 zur Verfügung stehen und kann dann von den Apothekenverwaltungssystemen umgesetzt werden.

Klärfall

Die E-Rezept-Produktmanagerin berichtete außerdem, dass im Austausch mit Apotheken häufig erklärt worden sei, dass es sich teilweise schwierig gestalte, bei Rückfragen zu einem Rezept den entsprechenden Verordner telefonisch zu erreichen. Aus diesem Grund soll über KIM der sogenannte Klärfall eingerichtet werden. Apotheken können hierüber eine Rückfrage mit Begründung und Vorschlägen zur Korrektur an den Arzt übermitteln sowie die Priorität und gegebenenfalls den Wunsch nach einem neuen Rezept angeben. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich bei KIM um einen E-Mail-Dienst handelt und sich die Funktion daher nicht für dringende Fälle eignet.

Laut Schäfer wird die Dienstkennung des Klärfalls Anfang 2023 verfügbar sein.

Updates der E-Rezept-App

Auch die E-Rezept-App der gematik wird kontinuierlich weiterentwickelt. Kürzlich wurde die Bestellübersicht für den Patienten überarbeitet.

Eine in naher Zukunft geplante Änderung ist das Einlösen der elektronischen Verordnungen ohne Anmeldung in der App. Mit der Smartphone-Kamera soll der Rezeptcode des Papierausdrucks abfotografiert werden und an eine Apotheke übermittelt werden können. Notwendig ist eine zusätzliche Schnittstelle im Warenwirtschaftssystem. Weitere Aktualisierungen sind für die Apothekensuche geplant. Dazu zählen neue Filter, das Speichern zuletzt genutzter Apotheken, eine Kartenansicht und eine Erweiterung der Mehrwertinformationen. Beide Änderungen sollen laut Schäfer Anfang 2023 bereitstehen.

Einlösen von E-Rezepten mit der Gesundheitskarte

Die Gesellschafterversammlung der gematik hat Ende August 2022 die E-Rezept-Funktion der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Anfang 2023 beschlossen. Schäfer erklärte nun, dass die Funktion auch für Karten zur Verfügung stehen soll, die nicht NFC-fähig sind.

In der Apotheke wird die Gesundheitskarte in ein entsprechendes Kartenterminal gesteckt. Eine PIN-Eingabe ist in diesem Fall nicht notwendig. Es werden alle offenen elektronischen Verordnungen abgerufen und können wie gewohnt bearbeitet werden. Zuvor müsse jedoch mit dem Patienten geklärt werden, welche Rezepte beliefert werden sollen. Außerdem empfiehlt Schäfer eine ausreichende Menge der Kartenterminals, eines an jedem HV-Tisch.

Die gematik gehe davon aus, dass dieser für Patienten niederschwellige und bequeme Weg am häufigsten genutzt werden wird. Schäfer weist jedoch auch darauf hin, dass das E-Rezept seinen Nutzen nur mit der App vollständig entfalten könne.

Autor:
Stand:
19.09.2022
Quelle:
  1. „Das E-Rezept – So geht es weiter“, Julia Schäfer, Produktmanagerin für das E-Rezept bei der gematik GmbH, expopharm 2022 vom 14.-17.09.2022
  2. BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) (zuletzt aufgerufen am 19.09.2022)
  3. Gematik: Pressemitteilung – E-Rezept mit Karte beschlossene Sache (31.08.2022)

 

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