Versorgungsmangel Natriumperchlorat

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Versorgungsmangel mit natriumperchlorathaltigen Arzneimitteln bekannt gegeben. Um die Situation abzumildern, wurde das Inverkehrbringen eines Natriumperchlorat-Fertigarzneimittels ohne Zulassung gestattet.

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Autor:
Stand:
13.03.2024
Quelle:
  1. ADKA, Gemeinsame Stellungnahme des Ausschusses „Herstellung und Analytik“ des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), der Sektion Schilddrüse der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie und der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin, 31.01.2024
  2. BMG, Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 7. Februar 2024, BAnz AT 23.02.2024 B4
  3. BfArM, Gestattung gemäß § 79 Abs. 5 AMG der Bezirksregierung Köln für Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen vom 07.02.24, 08.03.2024
  4. Dyckerhoff Pharma, Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff, zuletzt abgerufen am 13.03.2024
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