Am 31. März laufen die Regelungen zu Grippeschutzimpfungen bei Personen ab 60 Jahren der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ aus. Während der Corona-Pandemie hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber geregelt, dass über 60-Jährige einen gleichberechtigten Anspruch auf einen Hochdosis-Impfstoff gegen das Grippevirus oder einen inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff haben. Ab dem 1. April gelten nun wieder ausschließlich die Bestimmungen der Schutzimpfungs-Richtlinie, die sich auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) stützen.
Verbesserung der Immunantwort durch Hochdosis-Impfstoff
Der Hochdosis-Impfstoff enthält die vierfache Antigenmenge im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen. Da die Immunantwort bei Älteren schwächer wird, empfiehlt die STIKO seit der Grippesaison 2021/2022 das Vakzin für Personen ab einem Alter von 60 Jahren.
KBV befürchtet Rückgang der Impfquoten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte bei Bekanntgabe des G-BA-Beschlusses gefordert, dass Versicherte ab einem Alter von 60 Jahren auch weiterhin die Möglichkeit haben sollten, sich statt mit einem Hochdosis-Grippeimpfstoff mit einem herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff impfen zu lassen.
Die Akzeptanz des Hochdosis-Impfstoffs ist laut KBV aufgrund stärkerer und häufigerer lokaler Nebenwirkungen an der Injektionsstelle gering. Diese sind auf die im Vergleich zu herkömmlichen Impfstoffen höhere Reaktogenität zurückzuführen. Es wird befürchtet, dass die Impfquote in der Risikogruppe der über 60-Jährigen sinken könnte, wenn der Hochdosis-Impfstoff der einzige von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommene Impfstoff ist.
Alternative bei Lieferengpässen
Dennoch gilt ab April, dass alle über 60-Jährigen ein Hochdosis-Vakzin erhalten sollen. Kommt es bei diesem zu Lieferengpässen, darf als Alternative jedoch ein herkömmlicher inaktivierter, quadrivalenter Influenza-Impfstoff verwendet werden.










