Einige Wochen nach der Legalisierung des Cannabis-Konsums in Deutschland hat der Bundestag am 6. Juni 2024 höhere Grenzwerte für THC (Tetrahydrocannabinol) im Straßenverkehr festgelegt [1].
Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP stimmten dem Gesetzentwurf zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes sowie dem Gesetzentwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zu. Gegenstimmungen bzw. Enthaltungen gab es von Unionsfraktion, AfD und der Gruppe Die Linken.
Neuer THC-Grenzwert und Einschränkungen
Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition hebt den Grenzwert auf 3,5 ng/ml THC im Blutserum an. Der bisherige Wert von 1 ng/ml, der als Grenze für den sicheren Nachweis von Cannabiskonsum gilt, würde damit abgelöst werden. Der niedrigere Grenzwert von 1 ng/ml soll weiterhin für Fahranfänger und alle Personen unter dem 21. Lebensjahr gelten. Außerdem soll für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot im Autoverkehr gelten. Verstöße sollen bei erstmaliger Überschreitung mit einer Strafzahlung von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet werden.
Wie erfolgt die Kontrolle im Straßenverkehr?
Zur Kontrolle des THC-Konsums im Straßenverkehr sieht der aktuelle Gesetzesentwurf den Einsatz von Speicheltest als Vorscreening vor. Der Speicheltest soll den aktuellen Konsum messen, denn der regelmäßige Konsum kann im Blut zu Werten über 3,5 ng/ml führen – auch wenn der letzte Cannabis-Konsum lange genug, also mindestens acht Stunden, zurück liegt. Die Speicheltests würden in einem solchen Fall nicht anschlagen. Sollten Autofahrer „Anzeichen von Ausfallerscheinungen“ zeigen, ist auch bei negativem Speicheltest eine THC-Bestimmung im Blut angeraten. Weitere Details zu den Speicheltests soll nun das Verkehrsministerium bearbeiten.
Probleme bei der Festlegung von THC-Grenzwerten
Sowohl in der Politik als auch unter Wissenschaftlern gibt es Kontroversen bezüglich eines geeigneten THC-Grenzwertes. Hintergrund ist, dass die THC-Konzentration im Blut von mehreren Parametern bestimmt wird: THC-Menge, Zeitpunkt des letzten Konsums und allgemeines Konsummuster. So kann beispielsweise ein fast täglicher Cannabis-Konsum auch nach größerem Abstand zum letzten Konsum mit hohen THC-Konzentrationen im Blut einher gehen.
Der nun vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 ng/ml basiert auf dem Vorschlag einer unabhängigen Expertenkommission. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sei der Grenzwert vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille [2]. Nach Meinung von Wissenschaftlern ist ein THC-Grenzwert generell problematisch, da die Konzentration nicht eindeutig mit den Ausfallerscheinungen korreliert. „Wir müssen uns von dem Gedanken lösen, dass die Konzentration tatsächlich die Wirkung reflektiert“, erklärt Prof. Dr. Matthias Graw, Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin, Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM), in einer Meldung des Science Media Center [3].
Verantwortungsbewusst und sicher im Straßenverkehr
Der aktuelle Gesetzesentwurf und die Diskussion um THC-Grenzwerte sollte auch dazu genutzt werden, über eine verantwortungsbewusste und sichere Teilnahme am Straßenverkehr aufzuklären. „Es ist nie eine gute Idee, sich hinters Steuer zu setzen, wenn man in irgendeiner Form beeinträchtigt ist. Das gilt für Alkohol und Cannabis, aber beispielsweise auch für jede Menge rezeptfreie Medikamente oder Nikotin, bei denen sich niemand Gedanken um Grenzwerte macht. Auch Übermüdung oder emotionale Aufgewühltheit kann dazu führen, dass man nicht mehr fahrfähig ist. Aufklärungskampagnen zum sicheren Autofahren sollten all diese Aspekte mit einschließen“, betont Dr. Bernd Werse, Professor für Soziale Arbeit und Leiter des Instituts für Suchtforschung (ISFF) von der Frankfurt University of Applied Sciences.




