Neue Abrechnungsoption bei Demenz-Patienten

Mit einer neuen Gebührenordnungsposition im Einheitlichen Bewertungsmaßstab können Vertragsärzte ab April patientenorientierte Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften abrechnen. Das soll die Versorgung verbessern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken.

Videocall Arzt Pflegeteam

Ab April 2025 wird die Behandlung von Menschen mit Demenz durch eine neue Abrechnungsoption im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verbessert. Vertragsärzte können dann Videofallbesprechungen mit Pflegefachkräften abrechnen, um die medizinische Versorgung von Demenzpatienten zu optimieren.

Neue GOP 01443

Mit der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 01443 wird die patientenorientierte Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften gestärkt. Die GOP ist mit 86 Punkten bewertet, was einem Betrag von 10,66 Euro entspricht, und kann bis zu drei Mal pro Krankheitsfall abgerechnet werden. Sie wird zunächst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zum festen Preis vergütet.

Bisher war eine vergleichbare Leistung nur für koordinierende Vertragsärzte abrechnungsfähig. Mit der neuen GOP 01443 wird diese Möglichkeit auf alle Vertragsärzte erweitert, die chronisch pflegebedürftige Patienten mitbehandeln. Voraussetzung ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt innerhalb der letzten drei Quartale einschließlich des aktuellen Quartals.

Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses

Der Beschluss zur Einführung der neuen GOP wurde im Erweiterten Bewertungsausschuss gefasst, nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nicht auf eine einheitliche Vergütungsstruktur einigen konnten. Anlass für die Beratungen war eine Prüfung im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie, ob durch spezifische Vergütungen im EBM die medizinische und pflegerische Versorgung von Demenzpatienten verbessert werden kann. Die Nationale Demenzstrategie wurde 2020 von der Bundesregierung beschlossen und umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen.

Informationsangebot für Arztpraxen

Da Arztpraxen oft die erste Anlaufstelle bei Verdacht auf eine Demenzerkrankung sind, bietet die KBV mit dem Serviceheft „PraxisWissen Demenz“ eine praktische Orientierungshilfe. Das Heft enthält wertvolle Informationen zur Diagnostik und zur weiteren Betreuung von Demenzpatienten und kann als Webversion abgerufen oder kostenfrei bestellt werden.

Autor:
Stand:
17.02.2025
Quelle:

Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR, Pressemeldung, 03.02.2025

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