Nutzenbewertung Olaratumab

G-BA Nutzenbewertung

Für den Wirkstoff Olaratumab wurde das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abgeschlossen.

Wirkstoff: Olaratumab

Handelsname: Lartruvo ™

Therapeutisches Gebiet: Sarkom (onkologische Erkrankungen)

Pharmazeutischer Unternehmer: Lilly Deutschland GmbH

Beginn des Verfahrens: 01.12.2016

Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.03.2017

Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.03.2017

Beschlussfassung: Anfang Juni 2017

Verfahrensstatus: Verfahren nach § 35a SGB V begonnen

Hintergrundinformation zum Nutzenbewertungsverfahren

Durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz wurde die frühe Nutzenbewertung geregelt. Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen werden seit 2011 innerhalb von 3 Monaten nach Markteinführung einer Nutzenbewertung unterzogen. Das pharmazeutische Unternehmen soll mit der Markteinführung des Arzneimittels mit neuem Wirkstoff ein Dossier vorlegen, das als Grundlage für die Nutzenbewertung dient. Innerhalb von drei Monaten veröffentlicht der G-BA die frühe Bewertung, nachdem das unabhängige Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) das Dossier geprüft und bewertet hat. Das fünfteilige Dossier muss entsprechend der Verfahrensordnung des G-BA erstellt werden. Es soll besonders den Zusatznutzen gegenüber einer festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie darstellen.

Autor:
Stand:
18.05.2017
Quelle:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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