
Für Sitagliptin/ Metformin hat das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) begonnen.
Für Sitagliptin/ Metformin hat das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) begonnen.
Wirkstoff: Sitagliptin/ Metformin
Handelsname: Janumet®, Velmetia®
Therapeutisches Gebiet: Diabetes mellitus Typ 2 (Stoffwechselkrankheiten)
Pharmazeutischer Unternehmer: MSD SHARP & DOHME GMBH
Beginn des Verfahrens: 01.07.2016
Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 04.10.2016
Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 25.10.2016
Beschlussfassung: Mitte Dezember 2016
Verfahrensstatus: Verfahren nach § 35a SGB V begonnen
Durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz wurde die frühe Nutzenbewertung geregelt. Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen werden seit 2011 innerhalb von 3 Monaten nach Markteinführung einer Nutzenbewertung unterzogen. Das pharmazeutische Unternehmen soll mit der Markteinführung des Arzneimittels mit neuem Wirkstoff ein Dossier vorlegen, das als Grundlage für die Nutzenbewertung dient. Innerhalb von drei Monaten veröffentlicht der G-BA die frühe Bewertung, nachdem das unabhängige Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) das Dossier geprüft und bewertet hat. Das fünfteilige Dossier muss entsprechend der Verfahrensordnung des G-BA erstellt werden. Es soll besonders den Zusatznutzen gegenüber einer festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie darstellen.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
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