DGP 25: Der lange Weg zum Lungenkrebs-Screening

Im Juli 2024 trat die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung in Kraft. Sie regelt die Zulassung der Low-Dose-Computertomographie (LDCT) für das Lungenkrebs-Screening bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Seit dem 1. August 2024 ist der GBA gefragt.

Lungenkrebs Screening

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat maximal 18 Monate Zeit für die Ausgestaltung des Lungenkrebs-Screenings, das Stellungnahmeverfahren und die Festlegung der Vergütung. Aktuell zeichnet sich ab, welche Personen für das Lungenkrebs-Screening infrage kommen und welche ärztlichen Fachgruppen berechtigt sein sollen, sie in das Programm einzuschließen. Viele Fragen des Procederes sind aber noch offen und nicht alle Wünsche der pneumologischen Fachgesellschaften sind bislang in Erfüllung gegangen, berichtete Professor Dr. Torsten G. Blum von der Lungenklinik Heckeshorn in Berlin anlässlich des Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie in Leipzig.

Keine Einladung

Die Fachgesellschaften hatten sich in einem Positionspapier für ein organisiertes Screeningprogramm mit schriftlicher Einladung ausgesprochen. Tatsächlich kommt aber eine abgespeckte, auf die regionale Ebene beschränkte Version ohne Einladungsschreiben, berichtete Blum. Allgemeinmediziner, Internisten und Arbeitsmediziner sollen berechtigt sein, Personen in das Screeningprogramm einzuschließen. Sie sollen die potenziell für die Teilnahme infrage kommenden Personen mithilfe der vom IQWiG bereits erstellten Materialien über die Screeningmöglichkeit informieren. Vorgesehen ist als Voraussetzung eine entsprechende Qualifizierung der Ärzte, organisiert von der Bundesärztekammer. Blum berichtete, dass man dort offen sei, die Qualifizierung praktikabel zu gestalten und sie online als ständig verfügbare, 45-minütige Fortbildung auszugestalten. Um möglichst viele der Risikopersonen zu erreichen, muss begleitend auch Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden, forderte Professor Dr. Wolfgang Schütte, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin am Krankenhaus Martha-Maria in Halle-Dölau. Das könnte über Print-, Internet- und soziale Medien erfolgen, und das Screening sollte auch mit guten Slogans beworben werden. Die laufende Hanse-Studie habe gezeigt, dass das geht, sagte er.  

Auswahl der Risikopersonen 

Die Definition der Risikopersonen ist wichtig, damit diejenigen gescreent werden, die gemessen an möglichen Risiken einen klaren Nutzen vom Lungenkrebs-Screening haben. Aktuell wird die Altersgruppe von 50 bis höchstens 75 Jahren angesprochen, wenn eine Tabakrauchexposition von 25 Jahren und mehr bestanden hat und die kumulative Exposition bei 15 Packungsjahren und mehr liegt. Die Jahre vor einer vollständigen Unterbrechung des Rauchens und die Jahre der vollständigen Unterbrechung werden nur mitgezählt, wenn die Unterbrechung weniger als zehn Jahre beträgt. Eine medizinische Eignung muss ebenfalls festgestellt werden – es soll kein Lungenkrebsscreening erfolgen, wenn die Person bereits aufgrund einer anderen Erkrankung eine eingeschränkte Lebenserwartung hat. Optimal ist die Auswahl der Screeningpopulation so nicht, fand Schütte. Aber es sei ein Anfang und umfasse die Population, für die zweifelsfrei ein hoher Nutzen belegt sei. In der Folge sei sicher zu diskutieren, ob Personen mit vorangegangener Krebserkrankung oder mit einer positiven Familienanamnese für Lungenkrebs nicht auch Risikopersonen darstellen. Jetzt müsse es aber darum gehen, das Screening endlich zu starten.

Rauchstopp-Beratung inklusive 

Das Lungenkrebsscreening ist eine wichtige Chance für die Raucherentwöhnung, betonte Blum. Es sei mehrfach gezeigt worden, dass die Maßnahmen effektiver sind, wenn sie miteinander gekoppelt werden, sagte er. Etwa die Hälfte der Personen, die an Screenings teilnehmen, sind aktive Raucher. In dem Moment der Screening-Teilnahme haben sie eine intrinsische Motivation, mit dem Rauchen aufzuhören, hofft der Experte. 

Möglichst wenig falsch-positive Befunde  

Wichtig ist ein strukturiertes und qualitätsgesichertes Screeningprogramm, betonte Blum. Dann sei die Rate derjenigen, die aufgrund unklarer Rundherde unnötige invasiv abgeklärt würden, gering. Etwa 85 % der Teilnehmer haben dann negative LDCT-Befunde im Screening. Sie werden nach einem Jahr zum nächsten Screening gebeten. Von den 15 % der gescreenten Personen, die einen kontrollbedürftigen Befund haben, ist in der vorgezogenen erneuten LDCT (je nach Kriterien nach drei oder sechs Monaten) der Befund bei den meisten nicht abklärungsbedürftig. Blum rechnet nur mit 4 %, bei denen eine weiterführende Diagnostik erfolgen muss und nannte eine bestätigte Lungenkrebsrate von 2 % aller Teilnehmenden. Damit wären nur 2 % aller Screeningteilnehmer unnötig invasiv abgeklärt worden. Wichtig sei, dass die Abklärung in zertifizierten Lungenkrebszentren erfolgt, betonte er. Es gebe durch die Mindestmengen für die Thoraxchirurgie Fehlanreize für invasive Maßnahmen, wenn dies nicht sichergestellt wäre, sagte er.

Befundung mit Unterstützung der KI 

Auch Radiologen sollen eine spezielle Qualifikation für die Befundung der LDCTs im Screening nachweisen. Vorgesehen ist die Befundung durch Erst- und Zweitbefunder und die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung sieht zudem eine Unterstützung durch Künstliche Intelligenz (KI) vor. Auch wenn die KI die Radiologie bereits grundlegend verändert hat, ist das für das Lungenkrebs-Screening doch noch Neuland, meinte Professor Dr. Jörg Barkhausen, Radiologe von der Universität Lübeck. 

Nebenbefunde – auch eine Chance

Auch andere mit dem Rauchen assoziierte Erkrankungen im Bereich des Thorax wie Koronarverkalkung oder Emphysem können im LDCT ebenfalls entdeckt werden. Das könnte langfristig genutzt werden, um die Risikopersonen noch breiter zu screenen, erläuterte Dr. Christopher Breyer, Oberarzt an der Lungenklinik Gauting. Er betonte, Lungenkrebs-Screeningprogramme böten eine einmalige Chance zur Verbesserung der Prävention von kardiovaskulären Ereignissen. Die Befunde in der Bildgebung könnten helfen, die Motivation der Screeningteilnehmer für eine Lebensstiländerung (Rauchstopp, mehr körperliche Aktivität) zu erhöhen, hofft Breyer. Andere Zufallsbefunde wie Interstitielle Lungen-Anomalien (ILA) sind ebenfalls häufig, oft aber nicht behandlungsbedürftig. Sie erfordern ein strukturiertes Vorgehen wie die Befundung auch. Standardisierte Terminologie, Befundung und strukturierte Managementpläne für relevante Nebenbefunde sollten fester Bestandteil der Lungenkrebs-Screeningprogramme sein, forderte Breyer. Auch hier sollte die KI helfen. 

Autor:
Stand:
23.04.2025
Quelle:
  1. Prof. Dr. Torsten G. Blum: „Einführung eines nationalen Lungenkrebssceenings in Deutschland“, 12. April 2025, 65. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP), Leipzig, vom 9. bis 12. April 2025.
  2. Blum TG et al. (2024): Positionspapier zur Implementierung eines nationalen organisierten Programms in Deutschland zur Früherkennung von Lungenkrebs in Risikopopulationen mittels Low-dose-CT-Screening inklusive Management von abklärungsbedürftigen Screeningbefunden. Pneumologie, DOI: 10.1055/a-2175-4580 
  3. Prof. Dr. Wolfgang Schütte: „Die vermeintliche Risikopopulation – wer sollte gescreent werden und wie erreichen wir die Personen?“ 12. April 2025, 65. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP), Leipzig, vom 9. bis 12. April 2025
  4. Prof. Dr. Jörg Barkhausen: „Wann ist es Krebs? AI-basierte und andere Tools zur Rundherdabklärung“ 12. April 2025, 65. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP), Leipzig, vom 9. bis 12. April 2025
  5. Dr. Christopher Breyer: „ILD, Emphysem. KHK und Co. als Nebendiagnosen des Screenings?“ 12. April 2025, 65. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP), Leipzig, vom 9. bis 12. April 2025
  6. Ruparel M et al. (2019): Evaluation of cardiovascular risk in a lung cancer screening cohort. Thorax. DOI: 10.1136/thoraxjnl-2018-212812
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