Lungenkarzinome zählen zu den häufigsten und zugleich tödlichsten malignen Erkrankungen in Deutschland. Jährlich erkranken rund 57.000 Menschen an Lungenkrebs – meist infolge langjährigen Tabakkonsums. Trotz therapeutischer Fortschritte bleibt die Mortalität hoch, insbesondere aufgrund der häufig späten Diagnosestellung. Die Früherkennung spielt daher eine zentrale Rolle, um eine kurative Therapie überhaupt zu ermöglichen.
In Reaktion auf diese Herausforderung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Juni 2025 ein strukturiertes Screening-Programm zur Lungenkrebs-Früherkennung beschlossen. Dieses wird voraussichtlich ab April 2026 als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) implementiert, sofern das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet.
Zielgerichtetes Screening für starke Raucher
Die neue GKV-Leistung richtet sich an Personen mit hohem Erkrankungsrisiko: aktive oder ehemalige Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren mit einer Tabakkonsumdauer von mindestens 25 Jahren. Teilnahmeberechtigt sind nur Versicherte mit einem kumulierten Tabakkonsum von mindestens 15 Packungsjahren – unabhängig davon, ob der Rauchstopp weniger als zehn Jahre zurückliegt oder der Konsum noch andauert.
Diese Zielgruppendefinition basiert auf den Kriterien der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, die bereits am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Der G-BA orientierte sich inhaltlich eng an dieser Verordnung.
Von der Risikobewertung bis zur Befundklärung: So läuft das Screening ab
Das Screening erfolgt mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT), einer bildgebenden Methode mit reduzierter Strahlenexposition. Hausärzte, Internisten oder Arbeitsmediziner prüfen in einem Erstgespräch die individuellen Risikofaktoren und informieren potenziell Berechtigte. Bei Erfüllung der Kriterien erfolgt die Überweisung an eine qualifizierte radiologische Einrichtung.
Die NDCT-Aufnahmen werden primär von speziell qualifizierten Radiologen ausgewertet. Liegt kein pathologischer Befund vor, wird ein unauffälliger Bericht binnen zwei Wochen an den Versicherten übermittelt. Die nächste reguläre Untersuchung kann nach zwölf Monaten erfolgen.
Ist ein Befund entweder kontroll- oder abklärungsbedürftig, wird eine Zweitbefundung durch einen weiteren Radiologen veranlasst. Bei kontrollbedürftigen Befunden kann eine frühere Folgeuntersuchung empfohlen werden. Abklärungsbedürftige Befunde – bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein Lungenkarzinom besteht – erfordern eine sofortige Besprechung weiterer diagnostischer und therapeutischer Schritte mit dem Patienten.
Qualitätssicherung auf mehreren Ebenen
Um die diagnostische Treffsicherheit des Screenings zu gewährleisten und falsch-positive Befunde sowie Überdiagnosen zu minimieren, wurden umfassende qualitätssichernde Maßnahmen definiert. Diese betreffen sowohl die erforderliche Qualifikation der Radiologen als auch die eingesetzte Technik – inklusive Spezifikationen für CT-Geräte, Software zur computerassistierten Detektion sowie die Infrastruktur des Befundarbeitsplatzes.
Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, betont: „Der G-BA hat sich inhaltlich sehr eng an der ministeriellen Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom Juli 2024 orientiert. Um den medizinischen Nutzen des Screenings sicherzustellen, sind hier strenge qualitätssichernde Anforderungen vorgesehen.“
Zugleich weist van Treeck auf mögliche Überdiagnosen hin. So lassen sich Tumore entdecken, die bei den Betroffenen keinerlei Beschwerden verursacht hätten. Solche Befunde führen unter Umständen zu Behandlungen, die medizinisch nicht erforderlich gewesen wären.
Vorbereitung bis zum Inkrafttreten
Für die finale Umsetzung des Screenings ist neben der rechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit auch die Festlegung der ärztlichen Vergütung durch den Bewertungsausschuss erforderlich. Zudem wird derzeit eine strukturierte Versicherteninformation erstellt, die verpflichtender Bestandteil der Aufklärung sein wird. Mit deren Verabschiedung rechnet der G-BA bis Ende März 2026, wodurch der Start des Programms im April 2026 realistisch erscheint.
Fazit: Strukturierte Früherkennung mit hohem Potenzial
Das beschlossene Lungenkrebs-Screening zielt auf eine frühzeitige Identifikation maligner pulmonaler Läsionen bei einer klar definierten Risikogruppe. Die strukturierte Anwendung der NDCT sowie die verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen sichern die medizinische Validität des Verfahrens ab.
Für die klinische Praxis bedeutet dies eine Erweiterung des diagnostischen Portfolios bei Patienten mit hoher Lungenkrebswahrscheinlichkeit. Das Programm könnte einen relevanten Beitrag zur Senkung der Mortalität leisten – vorausgesetzt, es wird konsequent umgesetzt und von den Zielgruppen angenommen. Begleitende Maßnahmen zur Tabakentwöhnung bleiben dabei unerlässlich.







