Pflege-Mindestlohn soll um fünf Prozent steigen

Die Pflegekommission hat einstimmig empfohlen, die Mindestlöhne in der Altenpflege erneut anzuheben. Grundlage sind die aktuellen Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), das regelmäßig auf Basis der Kommissionsbeschlüsse eine verbindliche Mindestlohnverordnung erlässt.

Lohnsteigerung Pflegepersonal

Berlin. Der Mindestlohn in der Altenpflege soll in den nächsten beiden Jahren um insgesamt etwa fünf Prozent steigen. Darauf haben sich die Pflegeanbieter und Arbeitnehmervertreter in der Pflegekommission verständigt. Die Gewerkschaft ver.di hält den Zuwachs allerdings für unzureichend: Der Pflegemindestlohn sei „weit weg von einer leistungsgerechten Vergütung“.

Pflegekommission empfiehlt zweistufige Erhöhung bis 2027

Die aktuelle Mindestlohnverordnung läuft noch bis zum 30. Juni 2026. Die vorgesehenen Erhöhungen sollen in zwei Stufen erfolgen: zum 1. Juli 2026 und zum 1. Juli 2027.

  • Demnach sollen Pflegehilfskräfte ab 2026 statt bisher 16,10 Euro pro Stunde 16,52 Euro erhalten und 2027 auf 16,95 Euro steigen. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte, die über eine mindestens einjährige Ausbildung verfügen, soll der Mindestlohn von aktuell 17,35 Euro erst auf 17,80 Euro und danach auf 18,26 Euro angehoben werden. 
  • Pflegefachkräfte sollen statt 20,50 Euro künftig zunächst 21,03 Euro und im Folgejahr 21,58 Euro pro Stunde verdienen.

Die Pflegekommission empfiehlt zudem, die zusätzlichen neun bezahlten Urlaubstage für Beschäftigte in der Altenpflege beizubehalten. Diese gelten bei einer Fünf-Tage-Woche und sollen ebenfalls in die Verordnung aufgenommen werden.

Gut 1,3 Millionen Beschäftigte profitieren

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums betrifft die Regelung rund 1,3 Millionen Beschäftigte in stationären und ambulanten Einrichtungen. Dazu zählen etwa Pflegehilfskräfte, Betreuungskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie examinierte Pflegefachkräfte. Ein großer Teil dieser Beschäftigten verdient laut Regierungsangaben bereits oberhalb des Mindestlohns, etwa aufgrund tariflicher Regelungen. Dennoch bleibt der gesetzliche Mindestlohn eine wichtige Untergrenze, die unabhängig vom Arbeitgeber einklagbar ist.

Die Pflegekommission betont, dass die Mindestlöhne weiterhin Orientierung geben sollen und allen Beteiligten Planungssicherheit ermöglichen. Der Beschluss mit einer Laufzeit bis Mitte 2027 sei so ausgestaltet, dass Einrichtungen und Träger langfristig kalkulieren können.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands verdienen Pflegekräfte 2025 in Deutschland im Durchschnitt 23,70 Euro pro Stunde.

Bundesarbeits- und Gesundheitsministerium begrüßen den Beschluss

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) begrüßen die geplante Anhebung. Beide Ministerien sehen in der Empfehlung der Pflegekommission ein Signal zur Stabilisierung des Sektors. Die strukturelle Anhebung der Mindestlöhne ergänzt demnach weitere Reformen, etwa die Bemühungen um mehr Fachkräftegewinnung und eine Modernisierung der Pflegeinfrastruktur.

ver.di kritisiert das Ergebnis deutlich

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hingegen bemängelt, dass sich die Mindestlöhne weder an den tatsächlichen Belastungen im Arbeitsalltag noch an den Entgelten im öffentlichen Dienst orientieren. Aus Gewerkschaftssicht bleiben die beschlossenen Anpassungen daher hinter den Erwartungen zurück. ver.di kritisiert darüber hinaus, dass die Erhöhung nicht ausreicht, um die Attraktivität des Berufsfeldes nachhaltig zu steigern. 

Arbeitgeberverbände sehen Planungssicherheit

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) äußerte sich im Nachgang der Veröffentlichung verhalten positiv. Die moderate Anhebung in zwei Schritten sei für viele Einrichtungen wirtschaftlich handhabbar. Der Verband verweist darauf, dass die wirtschaftliche Lage vieler Pflegeeinrichtungen angesichts steigender Sachkosten und hoher Personalbelastung weiterhin schwierig sei.

Nächste Schritte: Verordnung muss umgesetzt werden

Das BMAS hat angekündigt, die Empfehlung der Pflegekommission zeitnah in eine neue Mindestlohnverordnung zu überführen. Damit könnten die neuen Mindestlöhne ab 1. Juli 2026 gelten. Ein weiteres Jahr später würde die zweite Stufe folgen. Für Beschäftigte und Einrichtungen schafft dies Klarheit über die kommenden Lohnentwicklungen.

Autor:
Stand:
01.12.2025
Quelle:
  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Mindestlöhne in der Altenpflege sollen erneut steigen, zuletzt abgerufen am 26. November.
  2. ver.di: Schwieriger Kompromiss – Pflegemindestlohn steigt in 27 Monaten um insgesamt 5,2 Prozent, zuletzt abgerufen am 26. November.
  3. ARD-Tagesschau: Empfehlung der Pflegekommission - Pflege-Mindestlohn soll in zwei Schritten steigen, zuletzt abgerufen am 26. November.
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