Die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisieren in Stellungnahmen den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ (ApoVWG) und die begleitende Verordnungsänderung. Laut der ABDA drohten die Vorschläge die flächendeckende Arzneimittelversorgung weiter zu schwächen, anstatt die wirtschaftliche Lage der Apotheken zu stabilisieren. Die KBV sieht sogar die Patientensicherheit gefährdet.
Fehlende Honoraranhebung als Kernproblem
Der zentrale Kritikpunkt der ABDA ist das Ausbleiben der im Koalitionsvertrag zugesagten Erhöhung des Fixhonorars auf 9,50 Euro. Seit 2013 ist das Apothekenhonorar eingefroren, während die Betriebskosten um rund 65 % gestiegen sind. Allein in den ersten drei Quartalen 2025 mussten 309 Apotheken schließen und die Gesamtzahl fiel damit erstmals unter 17.000 Betriebe. Ohne eine sofortige Anpassung des Fixums sei die wohnortnahe Versorgung laut der ABDA nicht mehr gesichert.
Kritik an unverbindlicher „Verhandlungslösung“
Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, künftige Honoraranpassungen zwischen Kassen und Apothekerschaft zu verhandeln, hält die ABDA für zu unverbindlich und bürokratisch. Verhandlungen könnten sich hinziehen und böten keine Planungssicherheit. Stattdessen fordert die Standesvertretung eine jährliche automatische Anpassung anhand klar definierter Kriterien wie Verbraucherpreisindex und Lohnentwicklung sowie die Einrichtung einer ständigen Schiedsstelle nach Vorbild des § 129 SGB V.
Qualitätsstandards könnten absinken
Die ABDA lehnt weiterhin die geplante Vertretungsbefugnis für PTA ab. Eine Apotheke ohne anwesenden Apotheker sei eine „Hülle für die Arzneimittelabgabe“, gefährde die Arzneimittelsicherheit und untergrabe das Fremdbesitzverbot. Die vorgesehene Weiterqualifizierung für PTA mit 650 Stunden reiche laut der ABDA bei Weitem nicht aus, um die akademische Ausbildung von Apothekern zu ersetzen.
Auch die Lockerung der Regeln für Zweigapotheken stößt auf Ablehnung. Die geplanten Änderungen senken die Qualitätsstandards und eröffnen die Möglichkeit, Apotheken mit minimaler Ausstattung zu betreiben. Dadurch drohe, so die ABDA, eine Absenkung des Versorgungsniveaus insbesondere in ländlichen Regionen.
Positive Ansätze reichen nicht aus
Zustimmung signalisiert die ABDA lediglich zu einzelnen Punkten, etwa zur Erweiterung der Austauschmöglichkeiten bei Lieferengpässen, zur Begrenzung von Nullretaxationen und zur zeitweiligen Erhöhung des Notdienstzuschlags. Diese Maßnahmen seien jedoch nicht geeignet, die wirtschaftliche Krise vieler Betriebe zu entschärfen. Die ABDA fordert daher „dringende und umfangreiche Nachbesserungen“ und eine rasche Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Honoraranhebung. Nur so lasse sich die Zukunft der inhabergeführten Apotheken sichern.
Gefährdung der Patientensicherheit
Auch die KBV sieht erhebliche Risiken beim aktuellen Referentenentwurf zum APOVWG. Im Mittelpunkt der Bedenken steht hier allerdings die geplante Ausweitung der Kompetenzen der Apotheken. Nach dem Entwurf sollen Apotheker künftig vermehrt originäre ärztliche Aufgaben übernehmen, etwa Impfungen, Screening-Tests oder die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei „unkomplizierten“ Erkrankungen. Die KBV weist darauf hin, dass hierfür eine ärztliche Ausbildung bzw. eine diagnostische Abklärung erforderlich sei. Die Ärzteschaft sieht in der Kompetenzausweitung eine Gefährdung der Patientensicherheit, weil Apotheker nicht „ärztlich“ diagnostisch geschult seien. Zudem befürchtet sie einen Mehraufwand für Vertragsärzte, da potenziell mehr Überweisungen, Differenzialdiagnostik oder Aufklärung erforderlich würden. Das vermeintliche Ziel effizienterer Steuerung im Gesundheitssystem werde mit dem vorliegenden Entwurf konterkariert.
Beispiel Impfen
Als konkretes Beispiel nennt die KBV die Grippeimpfung. Im vergangenen Jahr wurden in den Vertragsarztpraxen rund 11,6 Millionen Grippeimpfungen durchgeführt, gegenüber lediglich etwa 120.000 in Apotheken. Aus Sicht der KBV ließe sich die Impfquote nicht allein durch Apotheken stärker erhöhen, sondern eher durch Beseitigung von Hindernissen in Arztpraxen, etwa den Wegfall von Mengenkontrollen. Zudem sei das ärztliche Setting sinnvoller, da Kontraindikationen, seltene Komplikationen oder Impf-Reaktionen ärztlich betreut werden müssen.
Forderungen der KBV
Die KBV fordert im Wesentlichen:
- Streichung jener Passagen des Gesetzesentwurfs, die Apotheker über ihre traditionelle Rolle hinaustreten lassen
- Sicherstellung, dass die Arzneimittelabgabe bei verschreibungspflichtigen Medikamenten weiterhin ärztlicher Diagnostik und Verordnung unterliegt
- keine Haftung oder Retaxierung der Ärzte bei formellen Fehlern, wenn die Verordnung medizinisch und wirtschaftlich gerechtfertigt war
Ausblick
Der Entwurf des APOVWG befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung. Die Stellungnahmen der ABDA und der KBV signalisieren, dass es gegenwärtig erhebliche Widerstände auf Seiten der Verbände gibt. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber die Kritik aufnimmt und Änderungen vornimmt.










