Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) hat mit seinem Gutachten 2025 ein klares Signal gesetzt. Die Preisbildung innovativer Arzneimittel in Deutschland müsse grundlegend reformiert werden, um die solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung zukunftssicher, bezahlbar und innovationsfreundlich zu gestalten. Der Rat beleuchtet in seiner Ausarbeitung die erheblichen Herausforderungen, die mit der zunehmenden Zahl hochpreisiger Therapien einhergehen. Zu diesen teuren Therapien gehören Gentherapien, Orphan Drugs und andere patentgeschützte Arzneimittel.
Explodierende Preise untergraben Finanzierbarkeit
Der Preis neu eingeführter patentgeschützter Arzneimittel ist laut SVR in den letzten 15 Jahren von durchschnittlich rund 1.000 Euro auf etwa 50.000 Euro gestiegen. Besonders kostenintensive Einmaltherapien, deren Preise teils die Zwei-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bringen das solidarisch finanzierte System zunehmend an seine Belastungsgrenzen. Der SVR warnt davor, dass ohne strukturelle Reformen eine Überforderung des Gesundheitssystems drohe.
Bepreisung im AMNOG-Verfahren
Preise für neue Arzneimittel werden zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmen auf Grundlage des vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bewerteten Zusatznutzens verhandelt. Der Zusatznutzen wird gegen eine zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT) gemessen. Der aktuell frei wählbare Marktpreis bei Einführung entfaltet eine psychologische Ankerwirkung. Empfohlen wird daher ein Interimspreis, der sich an den Kosten der zVT orientiert und rückwirkend mit dem endgültigen Erstattungsbetrag verrechnet wird.
Der aktuell geltende automatische Zusatznutzen bei Zulassung von Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Erkrankungen) soll abgeschafft werden. Statt einer Sonderrolle bei der Nutzenbewertung sollen Orphan Drugs bei der Preisbildung berücksichtigt werden.
Empfehlungen für die Arzneimittelversorgung
Das Gutachten enthält insgesamt 93 Handlungsempfehlungen mit Fokus auf fünf zentralen Zielen: bedarfsgerechte Versorgung, Wirtschaftlichkeit, Erhalt von Innovationsanreizen, faire Preisbildung und Stärkung des Pharmastandorts Deutschland. Der Rat spricht sich unter anderem für folgende Maßnahmen aus:
- Verbindlichere Zusatznutzenbewertung: Der Preis soll noch konsequenter an den tatsächlichen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie gekoppelt werden, auch durch regelmäßige Reevaluationen.
- Evidenzbasierte Preisbildung: Der Einsatz von Kosten-Nutzwert-Bewertungen soll gestärkt und auf eine indikationsübergreifende Vergleichbarkeit ausgeweitet werden
- Pay-for-Performance-Modelle: Bei unsicherem Therapieerfolg, etwa bei Einmaltherapien, soll die Vergütung an den tatsächlichen Behandlungserfolg gekoppelt werden.
- Dynamische Preisanpassung: Preise sollen an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden können, beispielsweise bei sinkenden Preisen der Vergleichstherapie.
- Arzneimittelbudgetierung: Für hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel schlägt der Rat ein jährliches Budget mit automatischen Abschlägen bei Überschreitung vor.
Standort fördern – aber nicht über Preise
Zudem empfiehlt der SVR eine stärkere europäische Zusammenarbeit etwa bei der gemeinsamen Arzneimittelbeschaffung und um vernetzte Forschungsdateninfrastrukturen aufzubauen. Die Kopplung von hohen Arzneimittelpreisen an Standortentscheidungen, wie im geplanten Medizinforschungsgesetz vorgesehen, lehnt der Rat hingegen ab. Für eine nachhaltige Standortförderung plädiert er stattdessen für steuerfinanzierte Anreize, Bürokratieabbau und eine bessere Studieninfrastruktur.
Fazit: Innovation braucht Systemwandel
Das Gutachten zeichnet den Weg in ein lernendes Gesundheitssystem, das medizinischen Fortschritt ermöglichen will, ohne die Finanzierungsgrundlage der solidarischen Krankenversicherung zu gefährden. Nicht alles, was innovativ ist, darf demnach unbegrenzt kosten. Das gilt vor allem dann, wenn der Nutzen unklar bleibt. Deutschland muss gemäß den Gutachtern daher faire Preise, hochwertige Versorgung und Innovationsförderung zukünftig besser in Einklang bringen.










