Zinkoxid (ZnO) und Titandioxid (TiO2) sind häufig eingesetzte physikalische UV-Filter. Es handelt sich um weiße anorganische Feststoffe, die als unlösliche Pigmente die Sonnenstrahlen auf der Hautoberfläche reflektieren, streuen und absorbieren. Mikrofeine Formen verbessern die Anwendung der Produkte. Anorganische Filter werden oft zusammen mit organischen verwendet, um den Lichtschutzfaktor zu erhöhen [9].
Was ist zu beachten?
Als mineralische Breitband-Filter schützen ZnO und TiO2 die Haut sowohl vor UV-B- als auch vor UV-A-Strahlen. Die maximale Konzentration in den Sonnenschutzprodukten beträgt jeweils 25% [29-31].
Mineralische Filter hinterlassen einen weißlichen Film auf der Haut. Dieser ist umso stärker ausgeprägt, je größer die Partikel sind. Nanopartikel bringen zwar nur noch wenig „Weißeleffekt“ mit, allerdings ist unklar, ob diese in tiefere Hautschichten eindringen können. Nanopartikel müssen auf der Liste der Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden. Hinter dem INCI steht dann in Klammern das Wort „Nano“, etwa „Zinc Oxide (Nano)“ [32].
Kinder
Sonnenschutzmittel mit anorganischen UV-Filtern ohne Nanopartikel sind nach aktuellem Wissensstand bei Kindern mit gereizter oder geschädigter Haut sowie bei Babys zu bevorzugen [32].
Studienlage zur Sicherheit
Bei mineralischen UV-Filtern haben viele Menschen weniger Bedenken als bei chemischen UV-Filtern. Dennoch gibt es Hinweise auf problematische Wirkungen.
Zinkoxid
Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) hat 2012 die Sicherheit von ZnO-Nanopartikeln untersucht. Demnach finde eine Aufnahme weder durch die Haut noch oralstatt. Nano-ZnO-haltige kosmetische Formulierungen enthielten zwar vermutlich einen kleinen Anteil an gelöstem Zink, von dem ein weiterer kleiner Anteil über die Haut und andere Wege aufgenommen werden könne. Das sei jedoch in Relation zu dem großen Zinkpool, der bereits im Körper vorhanden sei, unbedeutend.
Ein Risiko für schädliche Wirkungen konnte nicht ausgeschlossen werden für Anwendungen, die zu einer inhalativen Exposition gegenüber ZnO-Nanopartikeln führen. Das ist bei sprühbaren Produkten der Fall.
Die Verwendung größerer (nicht nanoskaliger) Formen von ZnO als UV-Filter gilt in einer Konzentration von bis zu 25% ebenfalls als sicher [33,34].
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits 2010 erklärt, dass mikrofeines Zinkoxid ohne gesundheitliche Bedenken als UV-Filter verwendet werden könne. Zwar könnten Partikel über die Haut aufgenommen werden, doch sei bei dermaler Anwendung keine signifikante Erhöhung der Zinkionenkonzentration im Blut zu erwarten [35].
Titandioxid
Der Vorgängerausschluss des SCCP, der wissenschaftliche Ausschuss „Kosmetische Mittel und Non-Food-Erzeugnisse“ (SCCNFP), bewertete im Jahr 2000 TiO2 in kosmetischen Mitteln. Das Gremium stellte fest, dass die Anwendung bis zu einer Konzentration von 25% sicher sei, um die Haut vor schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlung zu schützen.
Die akute orale und dermale Toxizität betrachteten die Experten als gering, das gleiche gelte für die subchronische orale Toxizität. Auch sonst fanden die Experten keine nennenswerten Hinweise auf schädliche Wirkungen sowohl in vitro als auch in vivo. Es gab keine Hinweise darauf, dass der Stoff über die Haut aufgenommen wird [36].
Entwarnung für Nanopartikel
Auch Nanopartikel von TiO2 hat das SCCS bewertet. In ihrer Stellungnahme hielten die Experten es für unwahrscheinlich, dass TiO2-Nanomaterialien in einer Sonnenschutzmittelformulierung zu einer systemischen Exposition über die menschliche Haut führen könnten.
Auch eine akute Toxizität durch dermale Anwendung oder zufällige orale Einnahme hielt das Gremium für unwahrscheinlich, solange es sich nicht um sprühbare Anwendungen handelte. Letztere könnten zu einer Inhalationsexposition von TiO2-Nanomaterialien führen und zu Folgen wie einer Lungenentzündung. Die Experten raten daher von der Anwendung ab. [37].









