BVMed kritisiert geplante Pflicht zur Zweitmeinung vor planbaren Operationen

Mit dem GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz soll die Zweitmeinung vor bestimmten Eingriffen verpflichtend werden. Der BVMed verweist auf mangelnde Kapazitäten und eine unzureichende Evidenz. Es sollten besser besehende Qualitätssicherungsinstrumente ausgebaut werden.

Zweitmeinung Arzt

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) lehnt die im Entwurf des GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes vorgesehene verpflichtende Einholung einer Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Eingriffen ab. Der Verband fordert, das bislang freiwillige Verfahren nach § 27b SGB V beizubehalten und bestehende Instrumente der Qualitätssicherung zu stärken.

BVMed warnt vor längeren Wartezeiten

Nach dem Gesetzentwurf sollen Patienten bei weiteren, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festzulegenden Eingriffen künftig verpflichtend eine Zweitmeinung einholen. Zudem soll der Zeitraum zwischen Aufklärung und Durchführung eines Eingriffs verlängert werden.

Der BVMed hält dies für nicht praktikabel. „Das bisherige freiwillige Verfahren hat sich bewährt. Für ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren reichen die fachärztlichen Kapazitäten nicht aus“, sagt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Auch der G-BA habe auf unzureichende Kapazitäten bei Zweitmeinern hingewiesen.

Nach Einschätzung des Verbands würde eine Verpflichtung zu einer hohen Zahl zusätzlicher Arztkontakte führen. Dies könne Behandlungsabläufe verzögern, die Versorgungsqualität beeinträchtigen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen. Zudem drohten längere Krankheitsverläufe und höhere Folgekosten für die gesetzliche Krankenversicherung.

Fehlende Evidenz für verpflichtendes Verfahren

Der BVMed sieht zudem keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage für eine verpflichtende Zweitmeinung. Die Bundesregierung begründet die geplante Regelung unter anderem mit sogenannten präferenzsensitiven Entscheidungssituationen. Dafür fehle jedoch bislang belastbare Evidenz, argumentiert der Verband.

Zudem werde das bestehende Zweitmeinungsangebot vor allem von Patienten genutzt, die bereits Zweifel an einer empfohlenen Behandlung hätten. Daraus ließen sich keine verlässlichen Rückschlüsse auf die Qualität von Indikationsstellungen oder mögliche Einsparpotenziale ziehen. Gleichzeitig sei das Angebot vielerorts begrenzt. Als Beispiel nennt der BVMed Hamburg, wo derzeit lediglich drei Ärzte Zweitmeinungen zum Hüftgelenkersatz anbieten.

Bestehende Qualitätsstrukturen ausbauen

Statt einer verpflichtenden Zweitmeinung sollte nach Ansicht des BVMed die Qualität der Indikationsstellung stärker in den Fokus rücken. Gerade in der Endoprothetik existierten bereits etablierte Qualitätssicherungsinstrumente. EndoCert-zertifizierte Zentren seien zu einer leitliniengerechten Indikationsstellung verpflichtet und würden regelmäßig auditiert. Zudem stehe mit dem Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ein bewährtes Instrument zur Qualitätssicherung zur Verfügung.

Der Verband verweist außerdem auf die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die ebenfalls eine stärkere Nutzung bestehender Zertifizierungsverfahren fordert. Nach Angaben der Fachgesellschaft sind bislang weniger als die Hälfte der Endoprothesenkliniken nach EndoCert zertifiziert.

Zweifel an den erwarteten Einsparungen

Die Bundesregierung geht davon aus, dass verpflichtende Zweitmeinungsverfahren bis 2030 Einsparungen von rund 400 Millionen Euro ermöglichen könnten. Der BVMed hält diese Annahme für zu optimistisch. Zwar könnten einzelne Eingriffe vermieden werden, gleichzeitig seien jedoch längere Behandlungswege, zusätzliche Diagnostik, konservative Therapien und höhere Krankengeldkosten zu erwarten.

Darüber hinaus warnt der Verband vor Doppelstrukturen. In der Endoprothetik seien bereits weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung etabliert worden. So gelten seit Anfang 2026 neue Mindestmengenregelungen für Kniegelenk-Totalendoprothesen, die bis 2030 schrittweise auf 150 Eingriffe pro Standort und Jahr ansteigen sollen. Auch die Krankenhausreform ziele mit Spezialisierung und Konzentration von Leistungen auf eine höhere Versorgungsqualität ab.

Freiwillige Zweitmeinung wohnortnah ausbauen

Der BVMed fordert daher, die geplante Änderung des § 27b SGB V zu streichen. Statt einer Verpflichtung sollten bestehende Qualitätsinstrumente, die Digitalisierung des Datenaustauschs sowie die Indikationsqualität gestärkt werden. Gleichzeitig müssten Krankenkassen dafür sorgen, dass Patienten freiwillige Zweitmeinungen tatsächlich wohnortnah und zeitnah erhalten können.

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Stand:
26.06.2026
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