Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich – auch für Kinder

Der G-BA hat die telefonische Krankschreibung auch für Kinder ermöglicht. Eltern können die für die Zahlung des Krankengeldes benötigte Bescheinigung nun per Telefon erhalten.

Aerztin-Telefon

Seit dem 7. Dezember 2023 können in Deutschland Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen dauerhaft telefonisch krankgeschrieben werden. Zudem können Eltern seit dem 18. Dezember eine Bescheinigung für erkrankte Kinder unter 12 Jahren telefonisch erhalten. Eine solche Bescheinigung wird benötigt, damit Eltern das Krankengeld erhalten, wenn sie aufgrund der Betreuung ihres kranken Kindes nicht arbeiten können.

Die Maßnahmen, die ursprünglich während der Corona-Pandemie eingeführt und später ausgelaufen waren, wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dauerhaft implementiert. Die positive Resonanz und Effektivität während der Pandemie spielten eine entscheidende Rolle bei dieser Entscheidung.

Regelungen zur telefonischen Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung bzw. Bescheinigung sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Geltungsbereich: Die Regelung betrifft Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen wie Husten, Schnupfen oder Heiserkeit.
  • Dauer: Eine telefonische Krankschreibung ist für bis zu fünf Kalendertage möglich.
  • Voraussetzungen: Patienten müssen der Praxis bekannt sein und dürfen keine schweren Symptome aufweisen.
  • Folgebescheinigung: Eine Verlängerung der Krankschreibung per Telefon ist nicht möglich, es sei denn, die ursprüngliche Bescheinigung wurde während eines Praxisbesuchs ausgestellt bzw. der Arzt hat den Patienten zwischenzeitlich persönlich untersucht.
  • Ein Anspruch auf eine Krankschreibung bzw. Bescheinigung über ein erkranktes Kind besteht nicht. Die Entscheidung darüber obliegt in jedem Fall dem Arzt.

Versandkosten

Für den Versand der Krankschreibung für einen Erwachsenen können Ärzte im EBM die Kostenpauschale 40128, für den Versand einer Bescheinigung über ein erkranktes Kind die Kostenpauschale 40129 (86 Cent) abrechnen.

Entlastung der Arztpraxen und Vorteile für Patienten

Diese Regelung zielt darauf ab, Arztpraxen zu entlasten und das Ansteckungsrisiko in Wartezimmern zu reduzieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte die Wichtigkeit dieser Maßnahme, besonders in Zeiten hoher Infektionsraten.

Dringlichkeitsliste in Kraft

Eine weitere Maßnahme, um die Versorgung von pädiatrischen Patienten zu verbessern ist die „Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel 2023/2024“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Diese enthält essenzielle Kinderarzneimittel, die in der kommenden Infektionssaison einer angespannten Versorgungsituation unterliegen könnten. Für diese Arzneimittel gelten erleichterte Verordnungs- und Abgaberegelungen. Mit dem Inkrafttreten des Pflegestudiumsstärkungsgesetz (PflStudStG) am 15. Dezember kann die Dringlichkeitsliste nun seit dem 16. Dezember verwendet werden.

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