Bundesgerichtshof untersagt Werbung für Medizinalcannabis

Der Bundesgerichtshof zieht klare Grenzen für Telemedizin-Plattformen: Wer medizinisches Cannabis gegenüber Patienten bewirbt, verstößt gegen geltendes Recht, auch ohne konkrete Produktnennung. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

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Autor:
Stand:
31.03.2026
Quelle:
  1. Bundesgerichtshof (BGH): Pressemitteilung, 26.03.2026
  2. Wettbewerbszentrale: Pressemitteilung, 26.03.2026
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