DPhG: Statement zur Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen

Die Deutsche pharmazeutische Gesellschaft regt in einem Statement dazu an, die pharmazeutischen Dienstleistungen durch die Förderungen der Qualifizierung und Forschung zu „boostern“.

Medikationsanalyse

Die pharmazeutischen Dienstleistungen wurden im Herbst 2020 mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) beschlossen. Seit Juni 2022 stehen die fünf Betreuungsangebote fest, die Apotheken zusätzlich anbieten dürfen und die von den Krankenkassen finanziert werden.
Die Deutsche pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) fordert in einem Statement die pharmazeutischen Dienstleistungen durch Förderungen der Qualifizierung und Forschung zu „boostern“. Laut DPhG hat insbesondere die „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ das Potenzial, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch das Vermeiden unerwünschter Arzneimittelwirkungen sowie die Förderung der Adhärenz zu verbessern.

Pharmazeutische Dienstleistungen nehmen zu

Verschiedene nationale und internationale Studien hätten bereits hinreichend die Evidenz der pharmazeutischen Dienstleistungen belegt [1]. Die ersten Zahlen aus Deutschland zeigen: Im dritten Quartal 2022 haben 2.443 Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erbracht, dabei wurden Medikationsanalysen bei 3.235 Patienten mit Polymedikation durchgeführt. Diese Dienstleistung steigt laut dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) am stärksten an und verdopple sich monatlich im Durchschnitt eines Quartals [2]. Das verdeutliche das große Interesse der Apothekerschaft, so die DPhG. Nun gelte es, weiter Fahrt aufzunehmen.

Qualifizierung und Forschung stärken

Bei der Förderung der pharmazeutischen Dienstleistungen sei es wichtig, diese als „Teil einer pharmazeutischen Gesamtentwicklung“ zu betrachten: Der Verantwortungsbereich erweitere sich vom Produkt Arzneimittel hin zum Patienten, wodurch es um nicht weniger als die Stärkung und Weiterentwicklung des Heilberufs des Apothekers gehe. Hierfür müsse die gesamte Pharmazie den Weg der Implementierung der pharmazeutischen Dienstleistungen mitgehen.

Die DPhG stellt dabei die beiden Faktoren Qualifizierung und Forschung in den Fokus. Diese könnten als „Booster“ auf die pharmazeutischen Dienstleistungen wirken.

Novellierung der Approbationsordnung

Es sei notwendig bereits im Pharmaziestudium methodische Grundlagen zu erlernen, um eine qualifizierte Analyse von Gesamtmedikationen durchführen und fundierte Empfehlungen geben zu können. Dazu sollen die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie gestärkt werden, wie es bereits in einem Positionspapier der Bundesapothekerkammer empfohlen wird. Die Approbationsordnung für Apotheker müsse nach mehr als 20 Jahren modernisiert werden, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Stärkung der Forschungskompetenz

Die Qualität der pharmazeutischen Dienstleistungen könne am besten durch wissenschaftliche Evidenz gesichert und verbessert werden. Dafür regt die DPhG an, Forschungskompetenz in Apotheken aufzubauen, um valide Daten für die Bewertung der Dienstleistungen erheben zu können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, sei der Aufbau von Netzwerken forschungsaktiver Apotheken in Zusammenarbeit mit den Pharmazeutischen Instituten. Voraussetzung hierfür müsse ein Ausbau der Abteilungen für Klinische Pharmazie sein, um diese Netzwerke aufbauen und koordinieren zu können. Als weitere Möglichkeit zur Stärkung der Forschungskompetenz nennt die Gesellschaft die Einführung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit im Pharmaziestudium, wie sie im oben genannten Positionspapier vorgeschlagen wird.

Neue Ressourcen schaffen

Die DPhG sieht den Gesetzgeber in der Verantwortung bürokratische Hürden für Apotheken abzubauen, sodass Ressourcen für die Ausübung patientenorientierter, pharmazeutischer Dienstleistungen frei werden. „Damit die pharmazeutischen Dienstleistungen sich zu einem wesentlichen Baustein einer zukunftsorientierten Arzneimittelversorgung entwickeln können, müssen Gesundheitspolitik, Universitäten und Standesvertretung mit den Apotheken an einem Strang ziehen.“, so die DPhG [1].

Autor:
Stand:
14.03.2023
Quelle:
  1. DPhG, Statement, 10. März 2023
  2. Nacht- und Notdienstfonds, Pharmazeutische Dienstleistungen für das III. Quartal 2022, 19. Dezember 2022
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