Pharmazeutische Dienstleistungen stehen fest

Die pharmazeutischen Dienstleistungen der Apotheken stehen fest. Die Apothekerschaft zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung der Schiedsstelle. Anspruchsberechtigten Patienten werden die neuen Betreuungsangebote von der Krankenkasse erstattet.

Apotheker misst Blutdruck

Die pharmazeutischen Dienstleistungen wurden im Herbst 2020 mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) beschlossen. Hiernach erhalten die Apotheken seit 2022 jährlich etwa 150 Millionen Euro für die zusätzlichen Betreuungsangebote. Um dies zu finanzieren, bezahlen die Krankenkassen seit dem 15. Dezember 2021 für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung einen Aufschlag von 20 Cent. Da zwischen dem Deutsche Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Einigung über die pharmazeutischen Dienstleistungen erzielt werden konnte, entschied nun eine Schiedsstelle.

Fünf pharmazeutische Dienstleistungen

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) hatte im Februar 2021 ein Grundlagenpapier verfasst. Die drei dort genannten Ziele der pharmazeutischen Dienstleistungen waren die Minimierung der Risiken der Polymedikation, die Verbesserung der Therapietreue und der Ausbau der Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten. Fest stehen nun die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen.

  • Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
  • Schulung der Patienten in der korrekten Anwendung von Inhalativa
  • Standardisierte Risikoerfassung bei Patienten mit erhöhtem Blutdruck und Einnahme von Blutdrucksenkern
  • Enge pharmazeutische Betreuung von Krebskranken mit oraler Tumortherapie
  • Enge pharmazeutische Betreuung von Patienten, die nach einer Organtransplantation Immunsuppressiva erhalten haben, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen

Anspruchsberechtigten Patienten werden die pharmazeutischen Dienstleistungen von der Krankenkasse erstattet.

Meilenstein für Patientenversorgung

„Das ist ein Meilenstein für die Patientenversorgung. Mit den neuen Leistungen können wir Versorgungsdefizite beheben und die Effizienz der individuellen Arzneimitteltherapie verbessern“, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Mit dem Ergebnis des Schiedsverfahrens können wir alles in allem gut leben.“

Auch Thomas Dittrich, Vorsitzender des DAV zeigte sich zufrieden: „Wir haben lange für die pharmazeutischen Dienstleistungen gekämpft und verhandelt. Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf.“

Neue Arbeitsmaterialien & Fortbildungen

Einige der Leistungen können nur nach Abschluss spezieller Fortbildungen angeboten werden. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat für die Apotheken Arbeitsmaterialien und weitere Fortbildungsangebote erarbeitet, die die Qualität der pharmazeutischen Dienstleistungen sichern sollen. Auch weitere Informationen zum Abrechnungsverfahren über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) werden zur Verfügung gestellt.

Nicht alle Leistungen sofort überall verfügbar

Thomas Benkert, Präsident der BAK weist darauf hin, dass entsprechend nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können. Er empfiehlt den Patienten bei ihrer jeweiligen Apotheke nachzufragen, welche Leistungen das Angebot umfasst.

Dienstleistungen an den Patienten bringen

Die ABDA-Präsidentin appelliert an die Apotheken, die pharmazeutischen Dienstleistungen müssten „so schnell wie möglich auch in der Apothekenpraxis und damit bei den Patientinnen und Patienten ankommen.“

„Wir als Berufsstand haben sehr lange für die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen gekämpft. Sie bieten eine großartige Chance die Versorgung der Menschen zu verbessern und zugleich bieten sie die Chance das pharmazeutische Profil im Arbeitsalltag der Apotheken zu schärfen. Sie appelliert zum einen an die Apotheken die pharmazeutischen Dienstleistungen zur Erfolgsgeschichte zu machen und zum anderen an die Patienten die Angebote im Sinne der eigenen Gesundheit in Anspruch zu nehmen.

Autor:
Stand:
13.06.2022
Quelle:
  1. ABDA: Pressemitteilung - Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken starten (10.06.2022)
  2. ABDA: Statement – Entscheidung zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (10.06.2022)
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