Apotheken erhalten 15 Euro für COVID-Impfung

Die Apotheken-Schiedsstelle hat im Fall der Vergütung für COVID-19-Impfungen entschieden. Apotheken erhalten künftig 15 Euro pro Impfung.

Impfung Apotheker

Die COVID-19-Impfungen in Apotheken wurden im Dezember 2022 in die Regelversorgung überführt. Jedoch scheiterten Ende März 2023 die Verhandlungen über die Vergütung gemäß § 132e Absatz 1a SGB V zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Der DAV rief daraufhin die Apotheken-Schiedsstelle an, die nun eine Entscheidung getroffen hat.

Schiedsspruch stellt Regelversorgung sicher

Ab sofort werden Apotheken für die Verabreichung von COVID-19-Impfungen maximal 15 Euro erstattet, wenn bestimmte zusätzliche Kosten entfallen, sind es 10 Euro. Diese Entscheidung traf die Schiedsstelle gemäß § 129 Absatz 8 SGB V am 12. Mai 2023. Der Schiedsspruch stellt sicher, dass gesetzlich Versicherte bei Bedarf in allen qualifizierten Apotheken gegen COVID-19 geimpft werden können.

Bundesweit Impfungen in 1.600 Apotheken

Rund 1.600 Apotheken erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen und bieten Corona-Impfungen an. Seit Ende 2021 wurden in diesen Apotheken mehr als 300.000 Corona-Impfungen durchgeführt.

DAV unzufrieden mit der Entscheidung

Bis vor Kurzem erhielten Apotheken für jede COVID-19-Impfung 28 Euro aus dem Bundeshaushalt. Dieser Betrag wurde aufgrund des erheblichen Aufwands für Logistik, Aufbereitung der Impfdosen sowie Aufklärungs- und Dokumentationspflichten festgelegt. "Seit April werden alle Corona-Impfungen im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt und müssen daher von den Krankenkassen bezahlt werden", erklärt Anke Rüdinger, Verhandlungsführerin des DAV.

"Das Ergebnis des Schiedsspruchs ist unbefriedigend. Die Vergütung entspricht der der Ärzte, obwohl diese das Impfen im Gegensatz zu den Apothekern an medizinisches Fachpersonal delegieren dürfen. Außerdem erhalten Ärzte Spritzen und Kanülen in der Regel kostenlos, während die Apotheken diese nun aus der festgelegten Vergütung bezahlen müssen."

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Stand:
23.05.2023
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