COVID-19-Impfung in Apotheken wird Regelversorgung

Der Bundesrat hat einem Änderungsantrag zum Gesetz für eine Gaspreisbremse zugestimmt, der auch die Durchführung von COVID-19-Impfungen in die Regelversorgung überführt.

Apothekerin impft

Die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom sollen die steigenden Energiekosten abfedern und damit Verbraucher und Unternehmen entlasten. Die Mehrheit des Bundesrates hat am 15. Dezember 2022 zwei entsprechenden Gesetzesentwürfen zugestimmt. Der „Gesetzentwurf zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ sieht daneben als sachfremde Gesetzesänderungen eine Überführung der COVID-19-Impfungen in die Regelversorgung sowohl für Ärzte als auch Apotheken vor. Ein entsprechender Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, der die Erstattungsfähigkeit der Impfungen regelt, liegt bereits vor.

Als Übergangsregelung wird die Coronavirus-Impfverordnung bis zum 7. April 2023 verlängert, da diese sonst am 31. Dezember 2022 ausgelaufen wäre. So können die Impfungen über den Jahreswechsel hinaus erst einmal wie bisher fortgeführt werden.

COVID-19-Impfungen werden Regelversorgung

Im Mai 2022 wurde mit dem Inkrafttreten des Pflegebonusgesetzes bereits die Verstetigung der Grippeschutzimpfungen in Apotheken beschlossen. Der Übergang der COVID-19-Schutzimpfungen in die Regelversorgung soll ebenfalls durch eine Änderung des §20c Infektionsschutzgesetz erfolgen. Es sind generell einige gemeinsame Regelungen für Grippeschutz- und COVID-19-Impfungen angedacht. Beispielsweise werden bereits absolvierte Schulungen zur Durchführung von Grippe- oder COVID-19-Impfungen weiterhin als Qualifikation anerkannt.

Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband

Zur Durchführung der Impfungen soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) innerhalb von drei Monaten einen Vertrag mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) merkte an, dass der vorgesehene Verhandlungszeitraum anspruchsvoll sei. Erst im November dieses Jahres, knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Pflegebonusgesetzes, hatten sich die beiden Verbände auf entsprechende Bedingungen in Bezug auf die Grippeschutzimpfungen geeinigt.

Anpassungen der ApBetrO

Entsprechend der Grippeschutzimpfungen soll auch die Apothekenbetriebsverordnung (ApBetrO) angepasst werden, um befristete Regelungen der SARS-CoV-2-AMVV zu verstetigen. Dazu zählen beispielsweise Ansprüche an Räumlichkeiten für Impfungen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sieht hier noch Verbesserungsbedarf, insbesondere in Bezug auf die Vorschrift, einen Raum in der Apotheke ausschließliche für Impfungen zu nutzen. Die ABDA schlägt eine Formulierung vor, die diese Nutzung auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt, da der „Impfraum“ sonst in Zeiten, in denen nicht geimpft wird, nicht anderweitig verwendet werden dürfte.

Bekannte Regelungen zu COVID-19-Impfstoffen bleiben erhalten

Die weiteren bislang bekannten Regelungen zur Vergütung und Abrechnung der Coronavirus-Impfverordnung bleiben zunächst erhalten. Die Vergütungsvorschriften zur Abgabe von COVID-19-Impfstoffen werden in einen neuen §421 SGB V überführt und gelten bis zum 31. Dezember 2023. Der neue §422 SGB V löst die Vorschriften zur Durchführung und Abrechnung in Bezug auf die Abgabe antiviraler Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) ab dem 8. April 2023 ab. Die Regelungen sollen ebenfalls bis 31. Dezember 2023 gelten. Für die Erstellung von COVID-19-Impfzertifikaten wird vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 eine Vergütung in Höhe von sechs Euro festgelegt.

Die Beschaffung der Impfstoffe soll zudem bis Ende 2023 weiterhin zentral über die Bunderegierung erfolgen.

Autor:
Stand:
21.12.2022
Quelle:
  1. ABDA, Stellungnahme, 12. Dezember 2022
  2. Bundestag, Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremse, 15. Dezember 2022
  3. KBV, Praxisnachrichten: KBV begrüßt Verlängerung der Coronavirus-Impfverordnung - Kritik an zusätzlichem Dokumentationsaufwand, 14. Dezember 2022
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