Im Dezember 2022 wurde durch eine sachfremde Änderung im Gesetz für eine Gaspreisbremse die Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in Apotheken in die Regelversorgung überführt. Bis Ende März 203 sollten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) eine Einigung über die Vergütung gemäß § 132e Absatz 1a SGB V erzielen. Die Verhandlungen sind jedoch gescheiter, wie der DAV mitteilte. Der Verband wird nun die Schiedsstelle nach §129 Absatz 8 SGB V anrufen, um eine Entscheidung zu erreichen.
Apotheker fordern angemessene Vergütung
Der Vertrag zwischen den beiden Parteien sollte sicherstellen, dass alle gesetzlich Versicherten ab dem 8. April 2023 bei Bedarf gegen COVID-19 in allen dazu qualifizierten Apotheken geimpft werden können. "Ab Ostern sollen laut Gesetz alle Corona-Impfungen in die Regelversorgung überführt und deshalb von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Kassen weigern sich jedoch, Verantwortung für Ihre Versicherten zu übernehmen und den Apotheken ein faires Honorar für die Impfungen zu zahlen“, so DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger.
Der DAV fordert eine angemessene Vergütung für den erheblichen Aufwand bei der Logistik, Aufbereitung der Impfdosen sowie Aufklärungs- und Dokumentationspflichten. Derzeit erhalten Apotheken pro COVID-19-Impfung 28 Euro aus dem Bundeshaushalt.
Entscheidung durch Schiedsstelle
Die unabhängige Schiedsstelle besteht aus je fünf Vertretern der Krankenkassen und Apotheker sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern. Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsgebot getroffen. Zuletzt war sie beispielsweise nach den gescheiterten Verhandlungen von DAV und GKV über den Umfang der pharmazeutischen Dienstleistungen zum Einsatz gekommen.










