Erstattung ungenutzter Grippeimpfstoffe

Das BMG hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass Apotheken die nicht genutzten Grippeimpfstoffe der Saison 2020/21 erstatten werden sollen. Dafür werden laut Entwurf 16 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung gestellt.

Influenza-Impfstoff

In der Grippesaison 2020/21 blieben zahlreiche Grippeimpfstoffe in den Apotheken liegen. Grund dafür waren zusätzliche Impfdosen, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgrund der Coronapandemie beschafft hatte, um eine Überbelastung der Arztpraxen und Krankenhäuser durch das gleichzeitige Auftreten von Influenza- und SARS-CoV-2-Infektionen zu vermeiden. Das BMG hat nun einen Referentenentwurf zur Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippeimpfstoffe (Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung) verfasst.

Ungenutzte Impfdosen trotz hoher Impfbereitschaft

Zwar stieg die Anzahl der abgegebenen Influenza-Impfstoffdosen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 54,5% (von etwa 15,9 Millionen Impfdosen 2019 auf rund 24,5 Millionen 2020), allerdings konnten aufgrund der zeitlich gestreckten Auslieferung, Doppelbestellungen sowie nicht wahrgenommener Impftermine nicht alle Impfstoffdosen von den Apotheken an Arztpraxen abgegeben werden. Problematisch hierbei ist, dass die Grippeimpfstoffe teilweise bereits verfallen und aufgrund der jährlich angepassten Stammzusammensetzung der Vakzinen nicht mehr nutzbar sind. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) habe sich daher schon seit langem dafür eingesetzt, dass die bestellten, aber ungenutzten Impfdosen aus der Grippesaison 2020/2021 den Apotheken zurückerstattet werden.

Erstattungsbetrag von 16 Millionen Euro

Aud dem Referentenentwurf zur Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung geht hervor, dass ein Betrag von 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden soll, um den Apotheken die Kosten für nicht abgegebene Grippeimpfstoffe der Saison 2020/2021 zu erstatten. Dies soll durch das Bundesamt für Soziale Sicherung über den Nacht- und Notdienstfonds erfolgen.

Standesvertretung begrüßt Verordnungsentwurf

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) begrüßt den Referentenentwurf des BMG. Die Regelungen seien geeignet, gegenüber den öffentlichen Apotheken ein Zeichen zu geben, dass ihr Einsatz für die Verfügbarkeit von Grippeimpfstoff gesamtgesellschaftlich gewünscht war.

Richtiges Signal auch für kommende Saison

Zudem sehe die ABDA in der Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung ein motivierendes Zeichen für die bevorstehende Grippeimpfsaison 2021/2022. Auch für diese hat das BMG aus den bekannten Gründen bereits eine Reserve von über 6 Millionen zusätzliche Grippeimpfdosen geordert. „Mit der Verordnung setzt die Politik nun das richtige Signal“, so Thomas Dittrich, Vorsitzender des DAV „denn auch in der kommenden Grippesaison 2021/2022 werden Impfungen im Umfeld der Corona-Pandemie wichtiger denn je sein“.

Autor:
Stand:
30.08.2021
Quelle:
  1. BMG: Referentenentwurf – Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippe-impfstoffe (Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung) vom 24.08.2021
  2. ABDA: DAV-Statement zur Verordnung über Rückerstattung von Grippeimpfstoffen (24.08.2021)
  3. ABDA: Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippeimpfstoffe (27.08.2021)
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