Freie Apothekerschaft: Klage gegen Versandapotheken

Die Freie Apothekerschaft geht gegen Rabattaktionen niederländischer Arzneimittelversender vor. Der Verein unterstützt eine entsprechende Klage gegen DocMorris und Shop Apotheke wegen unlauterer Wettbewerbspraxis.

Gerichtsurteil

Ende Oktober wurde, unterstützt durch die Freie Apothekerschaft, eine Klage gegen die Arzneimittelversender DocMorris und Shop Apotheke eingereicht. Im Mittelpunkt stehen Gutscheinaktionen, bei denen den Kunden 10-Euro-Rabatte gewährt werden, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente bestellen. Die Freie Apothekerschaft sieht darin einen klaren Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Daher klagen nun Mitglieder des Vereins mithilfe der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein auf Unterlassung.

Deutsches Recht vs. EU-Recht

Bei den Rabattaktionen von DocMorris und Shop Apotheke können Kunden über die Apps der beiden Unternehmen 10-Euro-Gutscheine für Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel erhalten. Diese Gutscheine sollen auf die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung der Patienten angerechnet werden, wodurch sich die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente verringern. Eine solche Praxis widerspricht jedoch § 129 Abs. 3 Satz 3 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), der solchen Rabattaktionen eine Grenze setzt.

Die niederländischen Arzneimittelversender berufen sich jedoch auf ihre Auffassung, dass die deutsche Vorschrift gegen EU-Recht verstoße.

Schlupflöcher nicht länger tolerieren

Die Freie Apothekerschaft ist nicht länger bereit, diese Praxis hinzunehmen. Es könne nicht sein, dass die sogenannten Hollandversender kein Schlupfloch unversucht ließen und damit auch noch durchkämen, sagt Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft und betont: „Der Schaden für die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland ist immens. Wir bleiben jetzt konsequent und sind zuversichtlich, dass die Gerichte die unverfrorene Feigenblatt-Argumentation der Versender zurückweisen werden.“

Gericht auf Seite der Apotheken

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat kürzlich in einem vergleichbaren Fall eine Entscheidung zugunsten der deutschen Apotheken getroffen und die nationale Regelung gegen Rabattaktionen gestärkt. Die Freie Apothekerschaft fühlt sich durch diese aktuelle Rechtsprechung des OLG München in ihrem Vorgehen bestärkt und sieht die Klage als notwendigen Schritt, um die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs im deutschen Arzneimittelmarkt zu wahren.

Die Freie Apothekerschaft

Die Freie Apothekerschaft e. V. ist ein unabhängiger Verband, der sich für die Interessen der inhabergeführten Apotheken in Deutschland einsetzt. Ziel ist es, die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Apotheken zu stärken und einen fairen Wettbewerb im Arzneimittelmarkt zu fördern. Der Verein hat ferner den Zweck, auf Unzulänglichkeiten in der Gesundheits- und Berufspolitik hinzuweisen und gegen diese vorzugehen.

Autor:
Stand:
08.11.2024
Quelle:
  1. Freie Apothekerschaft (FA), Pressemitteilung: Klage gegen DocMorris und Shop Apotheke: FA legt konsequent nach, 25. Oktober 2024
  2. Freie Apothekerschaft (FA): Wozu der Verein?, zuletzt abgerufen 03.11.2024
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