G-BA regelt Austausch von Biosimilars in Apotheken – neue Vorgaben ab April 2026
Ab April 2026 dürfen Apotheken ärztlich verordnete Biologika unter bestimmten Voraussetzungen gegen Biosimilars austauschen. Die Neuregelung des G-BA schafft zugleich die Grundlage für Rabattverträge im Biologika-Bereich.
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Quelle:
- Austauschbarkeit von Biologika in Apotheken: Regelungen des G-BA treten am 1. April 2026 in Kraft, Fachnews Nr. 234, abgerufen am 17.03.2026
- Pressemitteilung des G-BA: Austauschbarkeit von verordneten Biologika – G-BA definiert die Voraussetzungen, abgerufen am 17.03.2026
- Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VIIa: Biologika und Biosimilars, abgerufen am 17.03.2026
- Amtliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger, abgerufen am 17.03.2026
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