G-BA regelt Austausch von Biosimilars in Apotheken – neue Vorgaben ab April 2026

Ab April 2026 dürfen Apotheken ärztlich verordnete Biologika unter bestimmten Voraussetzungen gegen Biosimilars austauschen. Die Neuregelung des G-BA schafft zugleich die Grundlage für Rabattverträge im Biologika-Bereich.

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Autor:
Stand:
27.03.2026
Quelle:
  1. Austauschbarkeit von Biologika in Apotheken: Regelungen des G-BA treten am 1. April 2026 in Kraft, Fachnews Nr. 234, abgerufen am 17.03.2026
  2. Pressemitteilung des G-BA: Austauschbarkeit von verordneten Biologika – G-BA definiert die Voraussetzungen, abgerufen am 17.03.2026
  3. Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VIIa: Biologika und Biosimilars, abgerufen am 17.03.2026
  4. Amtliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger, abgerufen am 17.03.2026

Hinweis: Diese Meldung wurde unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell geprüft und freigegeben. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität wurden die Originalquellen herangezogen.

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