Slush-Ice-Getränke gehören an heißen Sommertagen zu den beliebten Erfrischungen. Vor allem Kinder konsumieren sie gerne. Die bunten Getränke enthalten allerdings häufig Glycerin (E 422). Der Lebensmittelzusatzstoff verhindert, dass das Getränk vollständig gefriert und sorgt für die typische halbgefrorene Konsistenz.
Glycerin ist in der Europäischen Union für zahlreiche Lebensmittel zugelassen. Für den Zusatzstoff gilt bislang keine gesetzlich festgelegte Höchstmenge, sondern das sogenannte „quantum satis“-Prinzip: Hersteller dürfen nur so viel verwenden, wie technologisch erforderlich ist.
Therapeutische Wirkung im Lebensmittel unerwünscht
Glycerin ist jedoch nicht nur ein Lebensmittelzusatzstoff, sondern wird auch als Arzneistoff eingesetzt. Ein Einsatzgebiet ist die Senkung eines erhöhten Hirndrucks. Die niedrigste therapeutisch wirksame Dosis liegt bei etwa 250 mg pro kg Körpergewicht.
Bei einer Hirndrucksenkung können unter anderem Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Doppelbilder, Hörstörungen oder Beeinträchtigungen von Hirnnerven auftreten. Ob sich solche Effekte nach dem Konsum eines Slush-Ice-Getränks entwickeln, hängt von der Glycerinkonzentration, der konsumierten Menge und dem Körpergewicht ab.
Nach Angaben des BfR wird Glycerin im Magen-Darm-Trakt schnell und nahezu vollständig aufgenommen. Die kalte Temperatur der Getränke verändert die Aufnahmegeschwindigkeit offenbar nicht wesentlich. In Studien wurden nach oraler Glyceringabe unter anderem Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel sowie Magen-Darm-Beschwerden beobachtet. Die Symptome beginnen häufig innerhalb einer Stunde. Mehrere Slush-Ice innerhalb weniger Stunden erhöhen das Risiko.
EFSA legt erstmals akute Referenzdosis fest
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im März 2026 erstmals eine akute Referenzdosis (ARfD) für Glycerin in Getränken abgeleitet. Sie beträgt 125 mg pro kg Körpergewicht und beschreibt die maximale Menge, die bei einmaligem Verzehr voraussichtlich ohne gesundheitliches Risiko aufgenommen werden kann. Nach Berechnungen der EFSA würde diese Referenzdosis bei einem typischen Konsum eines Slush-Ice-Getränks – 250 ml bei Kindern beziehungsweise 500 ml bei älteren Personen – in allen Altersgruppen überschritten, sofern die vom Getränkesektor angegebenen oder in Messungen ermittelten Glyceringehalte zugrunde gelegt werden.
Besonders Kinder sind gefährdet
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits 2025 darauf hingewiesen, dass jüngere Kinder mit weniger als 200 ml eines glycerinhaltigen Slush-Ice-Getränks eine therapeutisch wirksame Dosis erreichen oder überschreiten können. Das Risiko hängt stark vom Glyceringehalt ab. Enthält ein Slush-Ice 50 g Glycerin pro Liter, kann ein fünfjähriges Kind mit etwa 20 kg Körpergewicht bereits nach rund 100 ml die therapeutisch wirksame Dosis erreichen. Bei Getränken mit besonders hohen gemessenen Konzentrationen reichen unter Umständen sogar etwa 35 ml aus.
Grundlage der BfR-Bewertung sind 62 amtliche Untersuchungen von Slush-Ice-Getränken aus Deutschland, die zwischen November 2023 und Oktober 2024 durchgeführt wurden. Der mittlere Glyceringehalt lag bei 26,2 g/L. Knapp die Hälfte der untersuchten Proben enthielt mehr als 25 g/L Glycerin, jede sechste Probe sogar mehr als 50 g/L. In einzelnen Produkten wurden Konzentrationen von bis zu 142 g/L gemessen.
Nur wenige Fälle dokumentiert
Bisher sind nur wenige gesundheitliche Zwischenfälle nach dem Verzehr von Slush-Ice-Getränken dokumentiert. Das BfR verweist auf zwei Fälle aus Schottland, bei denen Kinder nach dem Konsum klinisch behandelt werden mussten. Zudem wurde einem deutschen Giftinformationszentrum ein Fall gemeldet, bei dem ein achtjähriges Kind nach dem Trinken eines Slush-Ice über Übelkeit und Durchfall klagte. Zwar ist ein ursächlicher Zusammenhang nicht eindeutig belegt, das BfR hält ihn jedoch für plausibel. ------Gleichzeitig vermuten die Experten eine Dunkelziffer, weil Symptome wie Kopfschmerzen oder Übelkeit häufig nicht mit dem Konsum eines Slush-Ice in Verbindung gebracht werden.
BfR rät zu Zurückhaltung
Das BfR weist darauf hin, dass Verbraucher den Glyceringehalt eines Slush-Ice-Getränks nicht erkennen können. Solange keine gesetzlich festgelegten Höchstgehalte existieren, empfiehlt das Institut vor allem bei Kindern Zurückhaltung. Die EFSA spricht sich dafür aus, dass die Europäische Kommission Höchstmengen für Glycerin in Getränken prüfen sollte.












