Hash Codes auf allen Rezepturen verpflichtend

Seit dem 1. Juli ist das Aufdrucken der sogenannten Hash Codes auf allen Rezepturen verpflichtend. Damit können zusätzliche Abrechnungsdaten an die Krankenkassen übermittelt werden.

Quellcode

Hash-Codes sind 40-stellige Zahlenfolgen, die Daten des Muster-16-Rezeptes mit zusätzlichen Abrechnungsdaten (Z-Daten) verknüpfen, die elektronisch an die Krankenkassen übertragen werden. Auf diese Weise soll der Abrechnungsprozess transparenter werden und die Daten sind für Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Apotheken nutzbar. Denn Angaben zu verarbeiteten Fertigarzneimitteln, Stoffen und Gefäßen mit PZN, Packungs- oder Teilmengen einer Packung mit Preis, gingen bisher im Abrechnungsprozess verloren.

Übergangsphase abgelaufen

Zunächst mussten Hash Codes ab Juli 2021 auf Cannabis-Rezepturen, Rezepturen für Fertigarzneimittelteilmengen nach den Anlagen 4, 5, 6 und 7 der Hilfstaxe („Substitutionsarzneimittel“) und wirtschaftliche Einzelmengen aufgedruckt werden. Da es hierbei immer wieder zu technischen Schwierigkeiten kam, galt für Rezepturen nach §§ 4 und 5 AMPreisV und Rezepturen nach Anlage 4 und 5 der Hilfstaxe (Zubereitungen mit Methadon und Levomethadon) seit dem 1. Januar 2022 eine Übergangsfrist. In dieser Zeit konnte die Taxierung und Abrechnung nach den bisherigen Regelungen vorgenommen werden, falls die Umsetzung der Z-Daten und Hash-Codes technisch noch nicht möglich war. Seit dem 1. Juli 2022 sind die Hash Codes nun für alle Rezepturen verpflichtend.

Grundlage sind die die Technische Anlage 1 Version 37 und Technische Anlage 3 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V.

Bildung des Hash Codes

Der Hashwert setzt sich aus mehreren Datensätzen zusammen. Den ersten Teil bilden:

  • IK der Apotheke
  • Transaktionsnummer
  • Zeitstempel (Abgabedatum und Zeitpunkt JJJJMMDD:HHMMSS:mmm)

Für die jeweilige Rezeptur wird ein Datensatz mit zusätzlichen Werten angehängt. Die sogenannten Z-Segmente umfassen neben dem Zeitstempel die nachstehenden Angaben.

  • Schlüssel zur Herstellung und zum Herstellenden (für Rezepturen: Herstellerschlüssel 3)
  • Kennzeichen des Herstellenden (i.d.R. der Apotheke)
  • Herstellungsdatum und Zeitpunkt der Herstellung (JJJJMMTT:HHMM)
  • Zähler
  • Anzahl Einheiten

Je anzugebender PZN innerhalb der Rezeptur wird ein weiterer Datensatzteil mit den folgenden Angaben angehängt.

  • PZN
  • Faktorkennzeichen (11)
  • Faktor (als Promilleanteil, z.B. eine Packung = 1.000)
  • Preiskennzeichen (nach Schlüssel der TA 3 Abschnitt 8.2.26)
  • Preis (Betrag ohne USt., ergibt sich aus Faktor und Preiskennzeichen in Euro, mit Komma als Dezimaltrennzeichen)

Umwandlung in Hash Code

Der daraus resultierende Wert wird in eine 40-stellige Dezimalzahl mit Vornullen umgewandelt. Diese Zahl stellt den Hash Code dar, der in die 2. und 3. Taxzeile der Rezepte wie folgt gedruckt wird:

  • PZN-Feld Taxzeile 2: Stellen 1-10
  • Faktor-Feld Taxzeile 2: Stellen 11-13
  • Taxe-Feld Taxzeile 2: Stellen 14-20
  • PZN-Feld Taxzeile 3: Stellen 21-30
  • Faktor-Feld Taxzeile 3: Stellen 31-33
  • Taxe-Feld Taxzeile 3: Stellen 34-40

Was gibt es zu beachten?

In die erste Taxzeile werden Sonder-PZN und Gesamt-Taxe gedruckt. Gebühren, wie beispielsweise die BtM-Gebühr, müssen bereits in den Abrechnungspreis einbezogen werden und nicht erst in das Gesamtbrutto.

Eine Rezeptur pro Verordnung

Jede Rezeptur muss auf einem eigenen Rezeptformular ausgestellt sein. Dies ist zum einen im Bundesmantelvertrag für Ärzte geregelt, zum anderen aber auch aus technischen Gründen notwendig. Denn durch die Hash Codes ist es nicht mehr möglich, verschiedene Rezepturen auf einem Verordnungsblatt abzurechnen.

Korrekte und übereinstimmende Daten

Zu häufigen Fehlern zählen laut dem Apotheken-Rechenzentrum Darmstadt (ARZ) unterschiedliche Preisangaben oder Hash-Codes sowie ein Abgabedatum, das vor dem Herstelldatum liegt.
Weiterhin kam es bisher häufiger zu fehlerhaften oder fehlenden Z-Daten. Die Daten des Z-Segments werden automatisch über die Rezeptursoftware der Apotheke aus den eingetragenen Informationen erstellt und sind für die Apotheke, im Gegensatz zum aufgedruckten Hash Code auf dem Rezept, nicht sichtbar. Sie können jedoch nachträglich gesendet oder bearbeitet werden. In letzterem Fall ist das Rezept neu zu bedrucken. Es sollte außerdem darauf geachtet werden, dass die Z-Segmente mit der gleichen Transaktionsnummer wie der des Rezeptes gesendet werden.

Faktor

Der Faktor wird, wie oben erwähnt, als Promille-Wert eingetragen. Er darf nur eine bis fünf Stellen im Zahlenbereich zwischen 1 und 99999 einnehmen. Bei höheren Werten (z.B. 100 Kapseln = 100.000 Promille) ist eine veränderte Darstellung zu einem fünfstelligen Wert nötig (im Beispiel: 2x50 Kapseln).

Autor:
Stand:
06.07.2022
Quelle:
  1. ARZ: Häufige Fehler bei Rezepten mit Hash-Code und Zusatzdaten (zuletzt aufgerufen am 06.07.2022)
  2. DAP Dialog: Unaufhörlich Hash-Codes – Rezeptbelieferung von Zubereitungen, Ausgabe 68, April 2022
  3. DAP Dialog: Seit Januar Hash-Codes für alle Rezepturen – Regeln und Übergangsfristen, Ausgabe 67, Februar 2022
  4. Deutsches ArztPortal: Hash-Code: nur eine Rezeptur pro Verordnung! (17.02.2022)
  5. GKV: Technische Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V, Version 037 (Stand: 27.06.2022)
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