Keine s.c. Substitutionstherapie durch Apotheken

Eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung passt die Rechtslage an neue subkutane Depotsubstitutionsmittel an. Eine Verabreichung dieser durch pharmazeutisches Personal wird jedoch ausgeschlossen.

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Autor:
Stand:
27.05.2021
Quelle:
  1. Bundesrat: 32. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
  2. Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)
  3. Camurus AB: Fachinformation Buvidal Depot-Injektionslösung
  4. ABDA: Stellungnahme zum Entwurf einer 32. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
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