Keine s.c. Substitutionstherapie durch Apotheken
Eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung passt die Rechtslage an neue subkutane Depotsubstitutionsmittel an. Eine Verabreichung dieser durch pharmazeutisches Personal wird jedoch ausgeschlossen.
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Quelle:
- Bundesrat: 32. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
- Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)
- Camurus AB: Fachinformation Buvidal Depot-Injektionslösung
- ABDA: Stellungnahme zum Entwurf einer 32. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften










