Entwurf für Apothekenreformgesetz sorgt für Kritik

Den Entwurf zum Apothekenreformgesetz verbreitete der Bundesgesundheitsminister über die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die ABDA sieht die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährdet. Auch aus den Bundesländern erfährt der Gesetztesentwurf Ablehnung.

Apothekerin Stopp

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erschien vor Kurzem der lange erwartete Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, äußerte sich in einer Pressemitteilung zu den darin enthaltenen Reformen.

Arzneimittelversorgung gefährdet

„Der heute über die FAZ veröffentlichte Referentenentwurf des BMG für eine sogenannte Apothekenreform bedroht die Arzneimittelversorgung der Menschen und ist keine Weiterentwicklung der apothekerlichen Tätigkeit in den Apotheken vor Ort, sondern kommt einem Trojanischen Pferd gleich. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in der Versorgung der Patientinnen und Patienten“, erklärte die ABDA-Präsidentin.

Dem Entwurf zufolge sollen Apotheken auch ohne die Präsenz von Apothekern oder Apothekerinnen Medikamente abgeben dürfen. Overwiening kommentierte: „Das ist ein schwerer Tabubruch!“. Einrichtungen ohne durchgehend anwesende Apothekerinnen oder Apotheker seien keine echten Apotheken: „Solche Abgabestellen auf niedrigstem Niveau sehen wir mit großer Besorgnis. Minister Lauterbach hatte versprochen, keine Leistungskürzungen vorzunehmen, aber genau das macht er hier. Mit dieser Idee wird die Versorgung bagatellisiert und abgewertet – und mit nicht verantwortbaren Risiken für die Patientinnen und Patienten belastet.“

Overwiening wies darauf hin, dass die Honorierung zwar umstrukturiert werde, aber kaum weiteres Geld in das bereits seit Jahren unterfinanzierte System der Arzneimittelversorgung über die Apotheken vor Ort komme.

Verpasste Chance

Overwiening betonte, dass das bestehende System der Apotheken vor Ort die wohnortnahe Arzneimittelversorgung in Deutschland sichere. „Auf eine bessere Honorierung, mehr Entscheidungskompetenzen, weniger Bürokratie und eine digitale Weiterentwicklung der apothekerlichen Aufgaben warten die Apothekerinnen und Apotheker dagegen schon lange. Die Apothekerschaft unterstützt deshalb jede politische Bemühung, die Arzneimittelversorgung für die Menschen zukunftsfähig zu machen“, sagte die Präsidentin der ABDA.

Die Hochrechnung des BMG, dass Apotheken durch Kündigungen erhebliche Einsparungen erzielen könnten, sei laut Overwiening verantwortungslos gegenüber den Mitarbeitern in den Apotheken.

Ablehnung aus den Ländern

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer lehnen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Apothekenreform ebenfalls ab. Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) forderten sie eine Umsetzung des GMK-Beschlusses aus Juli 2023, demzufolge die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Einführung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken gesichert werden soll. Die Bundesländer wollen keine Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker zulassen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder appellierten an die Bundesregierung, die inhabergeführte Apotheke dauerhaft zu erhalten. Sie lehnen Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht ab. Die persönliche, fachkundige Medikationsberatung durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker trage ihrer Meinung nach wesentlich zur Therapietreue, zur Anwendungssicherheit und damit zum Therapieerfolg bei.

Keine nachhaltige Verbesserung

Die Länder glauben nicht, dass die bisher in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform die Lage der Apotheken nachhaltig verbessern. Die Bundesregierung solle schnellstmöglich die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um noch vorhandene Apotheken in ihren Strukturen zu stärken und wirtschaftlich zu stabilisieren und „Eingriffe mit massiven negativen Auswirkungen auf das Apothekennetz“ zu verhindern.

Zum BGH-Urteil zu Großhandels-Skonti sagten die Ministerinnen und Minister, dass insbesondere die voraussichtlich zu erwartenden erheblichen finanzielle Einbußen durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine rasche Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen erfordern. Das sei notwendig, um ein Apothekensterben zu verhindern. Das BMG hingegen will die Großhandels-Skonti erst mit der geplanten Apothekenreform verabschieden. Die ABDA fordert eine viel schnellere Umsetzung, beispielsweise über das Medizinforschungsgesetz oder die Arzneimittelpreisverordnung.

Plädoyer für die inhabergeführte Apotheke

Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz sprach sich in einer eigenen Presseinformation für die inhabergeführte Apotheke aus. Sie betonte, dass die „persönliche fachkundige und wohnortnahe Medikationsberatung“ durch Apotheken ein „elementarer Bestandteil unser gesundheitlichen Daseinsfürsorge“ sei. Sie bezeichnete den Antrag aus den Ländern als „ein klares Signal für unsere freiberuflichen, mittelständischen Apotheken“.

Autor:
Stand:
20.06.2024
Quelle:
  1. ABDA, Pressemitteilung: Entwurf zum Apothekenreformgesetz: Leistungskürzung statt Versorgungssicherung, 12.06.2024
  2. ABDA, Pressemitteilung: Länder widersprechen Lauterbachs Apotheken-Plänen, 13.06.2024
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