BVL: Lithium gehört nicht ins Nahrungsergänzungsmittel
Lithium ist pharmakologisch wirksam und hat eine geringe therapeutische Breite. Das BVL weist deshalb darauf hin, dass lithiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel in der EU nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
der Inhalt dieses Artikels ist nur für medizinische Fachkreise zugelassen. Wenn Sie zu diesen Fachkreisen gehören, melden Sie sich bitte auf unserer Seite an. Sie werden dann automatisch auf die gewünschte Seite weitergeleitet.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Pressemitteilung, 31.08.2026
Hinweis: Bei der Recherche, Strukturierung oder Erstellung dieses Beitrags können KI-gestützte Werkzeuge unterstützend eingesetzt worden sein. Die fachliche Verantwortung, Quellenprüfung und redaktionelle Freigabe erfolgen durch Autor:innen und Redaktion.












