Metamizol: Sachverständigenausschuss bestätigt Verschreibungspflicht

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt erneut, Metamizol zur oralen Anwendung nicht aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Was bedeutet das für ärztliche Praxis und Apotheken?

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Autor:
Stand:
21.11.2025
Quelle:

Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG, 92. Sitzung (20. Januar 2026 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll.

Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell geprüft und freigegeben. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität wurden die Originalquellen herangezogen.

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