Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gemeinsam mit der Bundesapothekerkammer (BAK) eine Bundesempfehlung für einen Musterhitzeschutzplan für Apotheken veröffentlicht. Hintergrund sind die zunehmenden gesundheitlichen Folgen des Klimawandels mit häufigeren und intensiveren Hitzewellen. Apotheken sollen damit eine praxisnahe Orientierung erhalten, um sowohl Patienten und Mitarbeiter als auch die Qualität temperatursensibler Arzneimittel besser zu schützen. Der Leitfaden versteht sich dabei als Grundlage, die an die individuellen Gegebenheiten vor Ort angepasst und regelmäßig überprüft werden soll.
Vorbereitung beginnt vor dem Sommer
Der Musterhitzeschutzplan empfiehlt, bereits vor Beginn der heißen Jahreszeit organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehört unter anderem, eine verantwortliche Person für den Hitzeschutz zu benennen, Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu abonnieren und Kommunikationswege für Warnstufen festzulegen. Außerdem sollen Apotheken ihre Räumlichkeiten auf Wärmebelastung prüfen, technische Einrichtungen wie Klimageräte oder Jalousien warten und Mitarbeitende regelmäßig schulen.
Auch die Vernetzung mit Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Sozialdiensten spielt laut Empfehlung eine wichtige Rolle. So sollen gefährdete Patienten bei Hitzewellen gezielt informiert und unterstützt werden.
Fokus auf besonders gefährdete Patienten
Während der Sommermonate sollen Apothekenteams hitzegefährdete Personen aktiv ansprechen. Besondere Aufmerksamkeit gilt älteren Menschen, chronisch Kranken, Schwangeren und kleinen Kindern. Empfohlen wird außerdem, die Medikation auf potenzielle hitzebedingte Risiken zu überprüfen und gegebenenfalls eine ärztliche Kontrolle des Medikationsplans anzuregen. Patienten sollen darauf hingewiesen werden, verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht eigenständig zu reduzieren oder abzusetzen.
Der Plan empfiehlt begleitend, wissenschaftlich fundierte Informationen zum Hitzeschutz sichtbar in der Apotheke bereitzustellen und die vorhandenen Informationsmaterialien der ABDA zu nutzen.
Konkrete Maßnahmen nach Warnstufe
Für DWD-Warnstufe 1 sieht die Bundesempfehlung unter anderem vor, gefährdete Patienten proaktiv anzusprechen, Botendienste gegebenenfalls auszubauen und Mitarbeitenden ausreichende Trinkpausen sowie möglichst kühle Aufenthaltsräume zu ermöglichen. Bei Warnstufe 2 sollen zusätzlich Personaleinsatz und Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegeeinrichtungen und anderen Gesundheitsberufen intensiviert werden. Ist die Wohnsituation besonders hitzebelastet, sollen gefährdete Personen auf kühlere Aufenthaltsmöglichkeiten hingewiesen werden.
Langfristige Klimaanpassung
Über akute Maßnahmen hinaus empfiehlt der Musterhitzeschutzplan langfristige Anpassungen. Dazu zählen bauliche Verbesserungen wie Sonnenschutz, Lüftungs- oder Klimaanlagen sowie eine stärkere Einbindung der Apotheken in kommunale Hitzeaktionspläne. Auch Fortbildungen zu Klimaanpassung und Hitzeschutz sollen künftig stärker in die pharmazeutische Weiterbildung integriert werden.












